Vorpraktikum
Lediglich für alle Bachelorstudiengänge der Fakultät Maschinen- und Bauwesen benötigen Sie ein sechswöchiges zusammenhängendes Vorpraktikum in Vollzeit. Das Vorpraktikum schafft Einblicke in das gewählte Berufsfeld und die Verbindung zwischen theoretischem Wissen und realen Anwendungen.
Allgemeine Hinweise zu den praktischen Voraussetzungen:
- Beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber benötigen keine zusätzliche Vorpraxis, wenn die bisherige Berufstätigkeit einschlägig für das Studium ist.
- Die fachpraktische Ausbildung der FOS im Technikzweig wird ebenfalls für das Vorpraktikum anerkannt.
- Die Bestätigung über das Vorpraktikum kann bis 30.09. nachgereicht werden.
- Den Betrieb, in dem Sie das Vorpraktikum ableisten, wählen Sie selbst aus.
- Das Vorpraktikum wird durch eine Bestätigung des Praktikumsbetriebes nachgewiesen.
- Ein abgeleistetes Vorpraktikum hat kein „Verfalldatum“; d.h. es muss nicht unmittelbar vor Studienbeginn abgeleistet werden.