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Keine Präsenzvorlesungen mehr

Hochschule Landshut stellt ab 24. November wieder auf Online-Lehre um

Vom 24. November an gelten in Bayern verschärfte Corona-Regelungen. In den bayerischen Hochschulen ist dann der Zutritt nur noch für geimpfte und genesene Studierende möglich. Weitere Informationen zu den neuen Reglungen können

hier nachgelesen werden.

Für die Hochschule Landshut gilt der

Inzidenzwert der Stadt Landshut. Ab einem Inzidenzwert von 1000 muss der Lehrbetrieb zwingend auf online umgestellt werden.

Die Hochschulleitung hat beschlossen, ab Mittwoch, 24.11., ganz auf den Online-Lehrbetrieb umzustellen, ohne eine 2G-Zwischenlösung. 


1. Zugang zur Hochschule für Studierende – 2G Regel (Ausnahmen: siehe 2.)

Wie bereits mitgeteilt, ist der Zugang zur Hochschule und damit auch die Teilnahme an Laborpraktika in Präsenz bis auf Weiteres nur noch für geimpfte und genesene Studierende möglich

(2G-Regelung; Ausnahmen: siehe 2. bzw. eine Impfung ist medizinisch indiziert nicht möglich, dann 3Gplus; hier ist ein PCR-Test ausreichend für die Teilnahme. Die Testzentren führen diese Tests auf der Grundlage eines ärztlichen Attest kostenfrei durch).

Unabhängig von der stichprobenartigen Einlasskontrolle des Sicherheitsdienstes kontrolliert der/die Dozent*in die Nachweise.


2. Prüfungen und Praktika mit einer Teilnahmeverpflichtung/Testaten – 3Gplus Regel für Studierende

Für Prüfungen gilt bis auf Weiteres die 3Gplus-Regel, d.h. Zugang zu Prüfungen haben neben vollständig Geimpften und Genesenen nur Personen, die einen Testnachweis auf Grundlage eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik vorweisen können, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde. Schnell- oder Selbsttests sind nicht ausreichend.

Für Praktika mit einer Teilnahmeverpflichtung oder wenn diese z.B. mit Testaten verknüpft sind, die als Leistungsnachweise gelten, wird die Veranstaltung als Prüfung gewertet; auch hier gilt 3G plus (negativer PCR-Test).

Die Prüfungsaufsicht bzw. der/die Dozent*in kontrolliert die Nachweise und die Anwesenheit der jeweiligen Teilnehmer*innen. Bei der Prüfung ist ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Während der Prüfung muss eine FFP2-Maske getragen werden. Die Bearbeitung einer Bachelorarbeit in einem Labor gilt als Prüfungsleistung.


3. Bibliothek
Auch in der Bibliothek gilt die 2G-Regelung. Sie ist weiterhin von Montag – Donnerstag in der Zeit von 8:00 – 17:00 Uhr und freitags von 08:00 – 14:00 Uhr geöffnet.


4. Gastronomie am Campus
Mensa und Cafeteria des Studentenwerkes bleiben vorläufig, auch mit der Möglichkeit zum Vor-Ort-Verzehr, geöffnet. Das Chicco di caffè ist geschlossen.


Wir erinnern bei dieser Gelegenheit auch an die Beachtung der übrigen bereits bestehenden Regelungen wie die Maskenpflicht und das Abstandsgebot. Bitte vermeiden Sie unnötige Kontakte.