Solche Schutzkonzepte sind in Einrichtungen Sozialer Arbeit mitunter gesetzlich vorgeschrieben, darum sollten wir auch als Fakultät mit gutem Beispiel vorangehen und an der Hochschule alles tun, um Machtmissbrauch, Grenzüberschreitungen, Diskriminierung, sexuelle Belästigungen oder jegliche Form von Gewalt auszuschließen.
Schauen Sie sich die Verhaltensampeln an, diskutieren Sie darüber und geben Sie eine Rückmeldung, die Kontaktdaten finden Sie auf den Postern!