FAQs
Häufige Fragen
Informieren Sie sich hier zu allen wichtigen Themen im Bereich Studium Generale.
Häufige Fragen
Bitte denken Sie daran, wenn Sie uns eine E-Mail senden, Ihren Studiengang, das Semester und Ihre Matrikelnummer mit anzugeben.
Die Leistungen im Studium Generale sind im Wortlaut der SPO Ihres Studienganges zu erbringen. Erkundigen Sie sich bitte im Zweifel bei Ihrer Fakultät.
In welchem Semester Sie die Kurse belegen, bleibt Ihnen überlassen.
Der Anmeldezeitraum wird rechtzeitig im SSO-Portal oder auf unserer Internetseite bekannt gegeben.
Wenn Sie ein gültiges Hochschulzertifikat haben und in Ihrem Browser installiert haben, gehen Sie auf die Internetseite des SOO-Portals und melden Sie sich an.
Mit Hilfe der Leitfäden im Service-IT erfahren Sie Schritt für Schritt wie Sie sich für die jeweilige Veranstaltung (Kurs, Lehrveranstaltung belegen) anmelden können.
Sie müssen sich im Studium Generale für jeden Kurs, den Sie ablegen wollen, auch zur Prüfung anmelden – egal welcher Leistungsnachweis verlangt wird.
Mit Hilfe der Leitfäden im Service-IT erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie sich für die jeweilige Veranstaltung (Kurs, Lehrveranstaltung belegen) anmelden können.
Die Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage Studium Generale unter „Anerkennung erbrachter Studienleistungen als Studium Generale (z. B. VHB)“.
Der Einschreibungszeitraum wird rechtzeitig auf der Homepage Studium Generale unter "Einschreibung" und im SOO-Portal bekannt gegeben.
Die Termine werden auf der Homepage unter Semestertermine (Tab Einschreibungen) veröffentlicht.
Haben Sie Ihren Wunsch-Kurs nicht bekommen, landen Sie auf der Warteliste. Springt jemand ab, können Sie nachrücken. Bei Präsenz-Kursen können Sie am ersten Tag trotzdem erscheinen. Es kann sein, dass nicht alle angemeldeten Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Kurs auch wirklich besuchen. In diesem Fall können Sie einen der freien Plätze erhalten. Bei Online-Kursen können Sie den Dozierenden kontaktieren, um ggf. Zugang zum Zoom-Raum zu bekommen, sollte jemand nicht erscheinen. Englisch-Kurse sind in der Regel sehr voll.
Nein. Studium Generale-Kurse finden in der Regel wöchentlich statt oder als Blockveranstaltungen an mehreren einzelnen Tagen. Alle gelisteten Termine gehören zum jeweiligen Kurs und müssen besucht werden. Es handelt sich nicht um unterschiedliche Kurse.
Ja, Sprachkurse gelten als Studium Generale, sofern sie nicht als Pflichtfremdsprache in Ihrem Studiengang Teil des Curriculums sind. Dann können Sie nur Sprachkurse als Studium Generale belegen, die nicht sowieso in Ihrem Studium enthalten sind. Wenn Sie möchten, können Sie von den drei Kursen des Studium Generale alle drei in einer Fremdsprache belegen.
Sie können für alle drei Studium Generale Kurse einen Sprachkurs belegen. Wichtig ist, dass es sich um unterschiedliche Kurse handelt und der Kurs nicht bereits Teil Ihres Pflicht-Studiums ist.
Bei wöchentlich stattfindenden Kursen, dürfen Sie maximal dreimal fehlen.
Bitte besprechen Sie mit Ihren Dozierenden ggf. notwendige Kompensationsleistungen
Selbstverständlich können Sie den Gebärdensprachkurs als Studium Generale belegen. Der Leistungsnachweis erfolgt gebärdensprachlich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Kursplanung nicht an die individuellen Stundenpläne aller Studierenden anpassen können. Können Sie Ihre Wunschkurse wiederholt nicht belegen, wenden Sie sich mit der Bitte, künftig Zeitslots für das Studium Generale freizuhalten, an Ihre eigene Fakultät.
Ja, aber es werden nicht alle Kurse in jedem Studiengang anerkannt. Klären Sie das in Ihrer eigenen Fakultät und stellen Sie dort einen Antrag auf Anerkennung des Kurses.
Das ist von Studiengang zu Studiengang verschieden. Bitte klären Sie das in Ihrer eigenen Fakultät und stellen Sie einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung des Kurses.
Um sicherzugehen, dass Sie nur Kurse belegen, die auch wirklich anerkannt werden, stellen Sie den Antrag bitte vorab. Bitte beachten Sie, dass die Anträge zunächst von Ihrer Fakultät geprüft und anschließend von der Prüfungskommission IDS bearbeitet werden. Sie müssen also mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen und sollten den Antrag mit Vorlauf stellen. Schreiben Sie dazu, dass es sich um eine Vorabanfrage handelt und Nachweise über den belegten Kurs nachgereicht werden, sobald der Kurs absolviert wurde.
Sie können im Folgesemester auch im Nachhinein einen Antrag auf Anerkennung bereits absolvierter Kurse stellen.
Sie können sich maximal zwei externe Kurse anerkennen lassen. Der dritte Kurs sollte an der Hochschule belegt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge zunächst von Ihrer Fakultät geprüft und anschließend von der Prüfungskommission IDS bearbeitet werden. Sie müssen also mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen und sollten den Antrag mit zeitlichem Vorlauf stellen.
Der Antrag ist bei Ihrer eigenen Fakultät zu stellen. Der oder die Prüfungskommissionsvorsitzende prüft den Antrag erstmalig. Dieser wird dann an die Fakultät IDS weitergeleitet und von der Abteilung Studium Generale und dem oder der dortigen Prüfungskommissionsvorsitzenden geprüft. Die Anträge werden nach Bearbeitung ans Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) weitergeleitet und die Ergebnisse ins SB-Portal eingetragen. Vom SSZ erhalten Sie auch Rückmeldung über die Annahme oder Ablehnung Ihres Antrags.
Er muss in Art und Umfang einem Studium Generale Kurs gleichen, also mindestens 2 SWS (Semesterwochenstunden) und 2 ECTS umfassen sowie wissenschaftliche Standards erfüllen. Da das Studium Generale dazu dient, einen Einblick in Themenbereiche außerhalb des eigenen Studienfachs zu erhalten, muss der Kurs fachfremd sein.
Kontaktieren Sie Katharina Brunnbauer und besprechen Sie Ihren Kursvorschlag. Dieser wird dann bei dem Dekan oder der Dekanin eingereicht und Sie erhalten ggf. alle notwendigen Unterlagen, die Sie vorab einreichen müssen (z.B. Modulbeschreibung).
Bitte beachten Sie, dass nur solche Kurse angeboten werden können, die für alle Studierenden aller Fakultäten geeignet sind. Kurse zur Ergänzung des Curriculums eines bestimmten Studienganges und Kurse, die fachspezifisches Vorwissen erfordern, können nicht berücksichtigt werden.