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Akkreditierter Studiengang

Leichtbau und Simulation
Master

Stetig verkürzte Produktzyklen und damit immer kürzer werdende Entwicklungszyklen erfordern zusammen mit stetig steigender Komplexität der Systeme zunehmend den Einsatz von Simulation. Daneben gewinnt der Leichtbau gerade im Hinblick auf Energieeffizienz immer mehr an Bedeutung.
 

Start Sommer- & Wintersemester
ZulassungZulassungsbeschränkt
Bewerbungszeitraum 15.11.2024 - 28.02.2025
Studienformat Vollzeit
Studiengebühren Keine (nur Semesterbeitrag)
Regelstudienzeit3 Semester
SpracheDeutsch
ECTS90
Akkreditierter Studiengang

Bewerbungsprozess

Die Bewerbung für einen Masterstudiengang an der Hochschule Landshut erfolgt über das Primuss-Bewerberportal. Nach der Registrierung gibt man die erforderlichen Daten ein, wählt den gewünschten Studiengang aus, lädt Dokumente hoch und schließt die Bewerbung ab. Erforderlich sind in der Regel: Lebenslauf, (Fach-)Abiturzeugnis und Bachelorzeugnis. Falls das Bachelorstudium bei Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist, genügt oft ein Nachweis von 180 ECTS-Punkten und eine Bestätigung über die Anmeldung der Bachelorarbeit.

Hier findet man detaillierte Informationen zum Bewerbungsprozess.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen sind von Masterstudiengang zu Masterstudiengang unterschiedlich. Im Regelfall wird ein "guter" Abschluss in einem einschlägigen, also dem Masterstudiengang entsprechendem, Vorstudium vorausgesetzt. Von einem "guten" Prüfungsgesamtergebnis spricht man bei einem Durchschnitt von mindestens 2,5. Die detaillierten Zugangsvoraussetzungen sind der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung zu entnehmen.

Zu den Studien- und Prüfungsordnungen

Bewerbungsfrist

Die meisten Masterstudiengänge kann man sowohl im Winter- wie auch im Sommersemester beginnen.

Die grundlegenden Bewerbungsfristen sind je nach Studiengang zum

Sommersemester: 15. November bis 15. Januar oder 28. Februar
Wintersemester
: 15. April bis 15. Juli oder 15. August

Abweichungen bzw. die studiengangspezifischen Bewerbungsfristen können der Übersicht/Checkliste entnommen werden.

Zur Übersicht/Checkliste