Visum und Anmeldung
Die wichtigsten Schritte zur Legalisierung Ihres Aufenthalts in Deutschland
Wichtige Hinweise
Sobald Sie das Zulassungsschreiben der Hochschule Landshut erhalten haben, können Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft ein Studentenvisum beantragen (falls zutreffend). Mit dem Visum sind Sie berechtigt, nach Deutschland einzureisen.
Nützliche Links:
• Studieren in Deutschland
• Mobilität in der Europäischen Union
Besuchen Sie bei Bedarf auch die Webinare von My German University für wichtige Informationen zum Visum.
Nach Ihrer Einreise sind Sie verpflichet, sich innerhalb von einer Woche beim Einwohnermeldeamt anzumelden.
Weitere Schritte nach Ihrer Anmeldung
EU-Bürger fallen unter das Freizügigkeitsgesetz und können sich in jedem EU-Land niederlassen und dort arbeiten oder studieren.
Sie müssen sich also nur beim Einwohnermeldeamt anmelden und es sind keine weiteren Schritte erforderlich.
Sie dürfen sich bis zu 360 Tage zu Studienzwecken in einem europäischen Land aufhalten (nur wenn der BAMF-Bescheid vorliegt - sonst 90 Tage), ohne eine deutsche Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Sobald Sie Ihren Zulassungsbescheid haben, wenden Sie sich an die zuständige deutsche Botschaft, die Ihnen ein Visum zum Zweck des Studiums in Deutschland. In der Regel wird das Visum für die Dauer Ihres Austauschsemesters ausgestellt. Für diesen Zeitraum können Sie sich legal in Deutschland aufhalten und müssen keinen deutschen Aufenthaltstitel beantragen. Wenn Sie länger als geplant bleiben wollen, müssen Sie sich rechtzeitig bei der Ausländerbehörde melden.