Anerkennung Kurzzeitaufenthalte
Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise, die Sie vor, während und nach Ihrem Auslandsaufenthalt beachten müssen, um Ihren Kurzzeitaufenthalt anerkennen zu lassen.
Information zur Anerkennung
Falls Sie einen Kurzzeitaufenthalt planen und ECTS aus der Maßnahme für ihr Studium anerkennen möchten,beachten Sie, dass Sie sich vor dem Kurzzeitaufenthalt in unserem System Mobility ONLINE anmelden. Nach Erhalt des Reigstrierungslinks per Mail geben Sie bitte den Kurs / die Maßnahme ins System ein. Das im System generierte Learning Agreement wird automatisch an Ihren Auslandsbeauftragten / ihre Prüfungskommission der Fakultät geschickt.
NACH dem Kurzzeitaufenthalt können Sie über Mobility ONLINE einen Antrag auf Anerkennung stellen, der über das Studierenden Service Zentrum an die Prüfungskommission zur finalen Eintragung als Kurs weitergeleitet wird.