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Notenumrechnung / Zeugnisanerkennung

So werden Ihre Prüfungsleistungen, die Sie im Ausland erbracht haben, umgerechnet.

Man sieht eine Tastatur.

Notenumrechnung

Prüfungsleistungen aus dem Ausland werden nach den Regeln der Kultusministerkonferenz / Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewertet. Bitte beachten Sie, dass dazu immer vor dem Studienaufenthalt ein sogenanntes Learning Agreement oder für ERASMUS Partnerländer ein ERASMUS Learning Agreement ausgefüllt und mit dem Auslandsbeauftragten respektive Prüfungskommision der Fakultät abgestimmt werden muss.

Die Noten werden direkt übernommen, soweit die Notensysteme vergleichbar sind. Andernfalls erfolgt die Umrechnung nach der 'Modifizierten bayerischen Formel'. Anerkannte Prüfungsleistungen werden im Zeugnis gekennzeichnet.

Die ab 1. Oktober 2018 für unsere Partnerhochschulen gültige Notenumrechnungstabelle finden Sie hier.

Für die Umrechnung bei allen anderen Hochschulen und Universitäten, wenden Sie sich bitte direkt an zeugnisanerkennung@haw-landshut.de.

Modifizierte bayerische Formel

               Nmax - Nd
x=1+3  ---------------
               Nmax – Nmin

x = gesuchte Note
Nmax = beste erreichbare Note im ausländischen Notensystem
Nmin = schlechteste Note zum Bestehen im ausländischen Notensystem
Nd = in das deutsche Notensystem zu transformierende Note (= individuell erreichte Note)

Dabei wird das Ergebnis zur nächstliegenden deutschen Note gerundet, also z.B.:
2,4 => 2    2,6 => 3.
Liegt das Ergebnis genau zwischen zwei deutschen Noten, wird zur besseren Note gerundet, z.B.:
2,5 => 2    

Bestnote und untere Bestehensnote des jeweiligen Landes können Sie der anabin-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen entnehmen (anabin.kmk.org)

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Zeugnisanerkennung wenden (zeugnisanerkennung@haw-landshut.de)