Anerkennung
Das müssen Sie für die Anerkennung eines Kurzzeitauffenthalts beachten.
Wichtige Informationen
Falls Sie einen Kurzzeitaufenthalt planen und ECTS aus der Maßnahme für ihr Studium anerkennen möchten, beachten Sie, dass Sie
VOR dem Auslandsaufenthalt ein sogenanntes Learning Agreement ausfüllen und dies von der/ dem jeweilige(n) Auslandsbeauftragten/ Prüfungskommission unterzeichnen lassen.
NACH dem Auslandsaufentalt reichen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung zusammen mit dem unterzeichneten Learning Agreement über die jeweiligen Ansprechpartner des Studierenden Service Zentrum an die Prüfungskommission zur finalen Eintragung als Kurs ein.
Bezüglich Fragen zur Notenumrechnung gehen Sie bitte direkt auf unsere Anerkennungsstelle (zeugnisanerkennung(at)haw-landshut.de) zu.