Anerkennung durch Praktikumsbeauftragte
Falls Sie ein Praktikum im Ausland planen und als Plichtpraktikum anerkennen lassen möchten, beachten Sie, dass vor Abschluss des Vertrages eine formelle und fachliche Prüfung des Praktikumsvertrages sowie Genehmigung durch den Auslandsbeauftragten für das praktische Studiensemester erfolgen muss.
Nach Genehmigung durch den Beauftragten für das praktische Studiensemester sowie durch den Vertreter des Praktikumsbetriebes ist eine Ausfertigung des Vertrags in zweifacher Ausführung im Studierenden Service Zentrum abgeben.