Outgoing: Lehre an Partnerhochschulen
Gastdozenturen an Partnerhochschulen
Im Rahmen des ERASMUS+ Programms werden auch Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen gefördert.
Personenkreis, Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule, Dozenten ohne Dotierung, Lehrbeauftragte mit Werkverträgen, Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Unternehmenspersonal. Voraussetzung für eine Förderung ist eine Mindestdauer des Aufenthalts von 2 Tagen. Die Förderung erfolgt für maximal 2 Monate.
Bei Interesse oder Fragen kontaktieren Sie uns gerne:
E-Mail: outgoing@haw-landshut.de | Telefon: +49 871 - 506 144
Finanzierung Dozenten Outgoing
Bitte gehen Sie "Step by Step vor:
- Vor Beginn: Reiseantrag (über System und Dekan)
- Vor Beginn: Formular zur Planung einer Auslandsreise (vom Dekan unterschrieben an das International Office)
- für ERASMUS Mobilitäten:
- Vor Beginn für ERASMUS: Staff Mobility Agreement Training (von „Receiving Institution“ unterschreiben lassen)
- Vor Ende für ERASMUS: Abschlussbestätigung (von “Receiving Institution” unterschreiben lassen)
Parallel zum Reiseantrag füllen Sie bitte immer das
da über eine Finanzierung die Hochschulleitung auf Basis der verfügbaren Mittel und Sinnhaftigkeit der Reise entscheidet.
Für Lehr- und Trainingsaufenthalte über ERASMUS
- das Staff Mobility Agreement Teaching (wenn Sie Lehren)
- das Staff Mobility Agreement for Training (wenn Sie zur Weiterbildung ins Ausland reisen)
Die finanzielle Förderung zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den "Programmländer". Es gelten Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
Gruppe_1: | 180 Euro am Tag | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich |
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Gruppe_2: | 160 Euro am Tag | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
Gruppe_3: | 140 Euro am Tag | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
10 km – 99 km | 23 EUR |
100 km – 499 km | 180 EUR |
500 km – 1.999 km | 275 EUR |
2.000 km – 2.999 km | 360 EUR |
3.000 km – 3.999 km | 530 EUR |
4.000 km – 7.999 km | 820 EUR |
8.000 km und mehr | 1.500 EUR |