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Outgoing: Lehre an Partnerhochschulen

Gastdozenturen an Partnerhochschulen

Im Rahmen des ERASMUS+ Programms werden auch Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen gefördert.

Personenkreis, Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule, Dozenten ohne Dotierung, Lehrbeauftragte mit Werkverträgen, Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Unternehmenspersonal. Voraussetzung für eine Förderung ist eine Mindestdauer des Aufenthalts von 2 Tagen. Die Förderung erfolgt für maximal 2 Monate.

Bei Interesse oder Fragen kontaktieren Sie uns gerne:

E-Mail: outgoing@haw-landshut.de | Telefon: +49 871 - 506 144

Finanzierung Dozenten Outgoing

Bitte gehen Sie "Step by Step vor:

  • Vor Beginn: Reiseantrag (über System und Dekan)
  • Vor Beginn: Formular zur Planung einer Auslandsreise (vom Dekan unterschrieben an das International Office)
  • für ERASMUS Mobilitäten:
    • Vor Beginn für ERASMUS: Staff Mobility Agreement Training (von „Receiving Institution“ unterschreiben lassen)
    • Vor Ende für ERASMUS: Abschlussbestätigung (von  “Receiving Institution” unterschreiben lassen)

Parallel zum Reiseantrag füllen Sie bitte immer das

da über eine Finanzierung die Hochschulleitung auf Basis der verfügbaren Mittel und Sinnhaftigkeit der Reise entscheidet.

Für Lehr- und Trainingsaufenthalte über ERASMUS

Die finanzielle Förderung zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den "Programmländer". Es gelten Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:

Gruppe_1:180 Euro am TagDänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
Gruppe_2:160 Euro am TagBelgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Gruppe_3:140 Euro am TagBulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

10 km – 99 km23 EUR
100 km – 499 km180 EUR
500 km – 1.999 km275 EUR
2.000 km – 2.999 km360 EUR
3.000 km – 3.999 km530 EUR
4.000 km – 7.999 km820 EUR
8.000 km und mehr1.500 EUR