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Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Kunst und Wissenschaft

Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Hochschule sowie die Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Fakultäten vertreten die Fraueninteressen in allen Hochschulgremien von Studentinnen, Lehrbeauftragten und Professorinnen.

Man sieht einen Teich.

Die Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst

Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Hochschule und die Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Fakultäten informieren über Fördermöglichkeiten von Studentinnen und berufliche Perspektiven von Frauen.
Sie organisieren Veranstaltungen zur Vermittlung und Einübung spezifischer Schlüsselqualifikationen (z. B. Bewerbungstrainings, Coachings, Richtig Lernen lernen) für Studentinnen.
Sie beraten bei Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen.
Sie unterstützen und fördern frauenspezifische Themen in Lehre und Praxis.
Sie wirken darauf hin, den Frauenanteil bei Professuren zu erhöhen.

Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Hochschule und die Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Fakultäten beraten und unterstützen die Hochschulleitung bei der Einhaltung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit  und der  Vermeidung bzw. Beseitigung von Nachteilen für Studentinnen, Professorinnen und weiblichen Lehrpersonen.


Scheuen Sie sich nicht, die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Hochschule sowie die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst Ihrer Fakultät bei Fragen und Problemen anzusprechen!

Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst

Anlaufstellen und Beratungsangebote

Diese Stellen helfen Ihnen in Fällen von Diskriminierung, Belästigung jeglicher Form, Machtmissbrauch, Grenzverletzung, Gewalt u.a.

Hochschulinterne Anlaufstellen

Externe, anonyme Anlaufstellen

Die Stellen unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht und gewährleisten die Selbstbestimmung von Betroffenen.

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