Beauftragte
Diverse Beauftragte besitzen eine besondere Fachkunde und unterstützen die Hochschule bei Maßnahmen zum Aufbau, Erhalt und zur Weiterentwicklung von sicheren und gesundheitsfördernden Arbeits- und Studienbedingungen. Die für Sicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlichen und beauftragten Personen müssen sich regelmäßig aus- und fortbilden lassen.
Arbeitsschutzbeauftragter - Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) bringt die sicherheitstechnische Kompetenz in die Beratung der Hochschule ein; sie hat selbst keine Weisungsbefugnis. Ihre Aufgaben liegen schwerpunktmäßig bei der Umsetzung der Arbeitsschutzgesetze.
Beauftragter für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
Der Beauftragte für die Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ist aus dem Kreis der hauptberuflich Beschäftigten der Hochschule bestellt. Er wirkt darauf hin, dass die Studierenden in ihrem Studium nicht benachteiligt werden.
Der Beauftragte ist im Rahmen seiner Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden und wirkt nach Maßgabe der Grundordnung an Entscheidungen der Hochschule mit, sofern diese die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung betreffen. Die Grundordnung regelt Wählbarkeit, Wahl, Bestellung, Amtszeit, Anhörungs- und Mitwirkungsrechte sowie zugewiesene Aufgaben des Beauftragten.
Brandschutzbeauftragter
Der Brandschutzbeauftragte (BSB) ist die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen an der Hochschule. Er berät und unterstützt die Hochschule und die Leiter der Organisationseinheiten in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.
Compliancebeauftragte
Aufgabe von Compliance ist es, dass Gesetze, interne und externe Verordnungen und Richtlinien sowie selbst gesetzte ethische Standards und Anforderungen eingehalten werden.
Verstöße gegen geltendes Recht durch Mitglieder oder Angehörige der Hochschule Landshut mit einem unmittelbaren Bezug zur Hochschule als Einrichtung sowie zu ihren Aufgaben sollen der Compliancebeauftragten gemeldet werden. Insofern wird auch auf die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie verwiesen.
Für Rechtsverstöße, in denen die Hochschule lediglich als Ort eine Rolle spielt, wenden Sie sich bitte an das Justiziariat der Hochschule.
An die Hochschulleitung ergeht jährlich ein Tätigkeitsbericht der Compliancebeauftragten, der insbesondere die Gesamtzahl der Meldungen, die Zahl der angenommenen und abgeschlossenen Meldungen sowie die Zahl der Fälle aufführt, in denen die Compliancebeauftragte ohne Meldung tätig war. Aufgeführt wird auch wie viele Meldungen durch Maßnahmen innerhalb der Hochschule abgeschlossen wurden, wie viele Meldungen hiervon durch die Compliancebeauftragte abgeschlossen werden konnten und wie viele Meldungen nach außen zur Weiterverfolgung an Strafverfolgungsbehörden oder vergleichbare öffentliche Stellen abgegeben wurden.
Datenschutzbeauftragter
Verantwortlich für den Datenschutz ist der Datenschutzbeauftragte der Hochschule. In dieser Funktion ist er direkt der Hochschulleitung unterstellt.
Diversitätsbeauftragter
Der Diversitätsbeauftragte wirkt bei der Planung und Organisation der Lehr-, Studien-, und Arbeitsbedingungen für die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule mit, berät sie und setzt sich für die Beseitigung bestehender Nachteile ein. Ziel seiner Tätigkeit, ist der wertschätzende Umgang mit Vielfalt an der Hochschule ohne Diskriminierung.
Energiemanagementbeauftragte
Die Energiemanagementbeauftragte wird von der Hochschulleitung bestellt. Sie ist für die Aufrechterhaltung und Gesamtkoordination des Energiemanagements an der Hochschule verantwortlich.
Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst
Die Aufgabe der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst (zuvor Hochschulfrauenbeauftragte) liegt in der Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weiblichen Lehrpersonen und Studierenden. Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, nicht an Weisungen gebunden. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst das wissenschaftliche weibliche Personal.
Wichtige Anlaufstellen & Frauenbeauftragte der FakultätenHochschulweite Beauftragte für Schutz vor Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt
Beratung bei Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt: Wenn Sie an der Hochschule Landshut von Diskriminierung und/oder (sexualisierter) Gewalt betroffen sein sollten, können Sie den Vorfall jederzeit schnell und einfach über unser digitales Formular melden. Nach Prüfung des Falls werden Sie, auf Wunsch im Rahmen eines persönlichen Beratungstermins, über die rechtlichen und außerrechtlichen Handlungs- bzw. Schutzmöglichkeiten informiert.
Ihre Angaben werden nur an die hochschulweite Beauftragte für Schutz vor Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt (Prof. Dr. Sara Siakala) übermittelt und absolut vertraulich behandelt.
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Bayern ein. Sie ist zuständig für das nichtwissenschaftliche Personal der Hochschule.
Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Die Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens und die Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis sowie deren Stellvertretung bereiten die Entscheidungsfindung der zuständigen Gremien der Hochschule Landshut vor und beraten die Hochschulleitung sowie Wissenschaftler*innen der Hochschule Landshut in Fragen der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Mitglieder der Kommission unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.
Qualitätsmangamentbeauftragte
Die Qualitätsmanagementbeauftragte koordiniert die internen Qualitätssicherungsverfahren, verantwortet die Durchführung von Befragungen und berät zu Fragen der Evaluation, Qualitätssicherung und -entwicklung.
Strahlenschutzbeauftragter
In Deutschland leitet und beaufsichtigt ein Strahlenschutzbeauftragter Tätigkeiten zur Gewährleistung des Strahlenschutzes beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung. Der Strahlenschutzbeauftragte kontrolliert die Einhaltung der Schutzvorschriften und berät den Personalrat in Angelegenheiten des Strahlenschutzes.
Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis
Die Ombudsperson und deren Stellvertretung beraten vertraulich bei Fragen und oder Konflikten zur guten wissenschaftlichen Praxis. Die beiden Vertrauenspersonen können über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informiert werden. Auch des Fehlverhaltens Verdächtige können sich an die zuständigen Ombudspersonen wenden.
Die Ombudsperson und deren Stellvertretung gehören der Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit beratender Stimme an. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Ombudsperson und deren Stellvertretung nicht an Weisungen gebunden.
IT-Sicherheitsbeauftragter
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb der Hochschule Landshut, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Die Schwerbehindertenvertretung ist dabei zugleich Ansprechpartner für Studierende und Beschäftigte der Hochschule.
sbv@haw-landshut.de