Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist für alle Prüfungsangelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich einem anderen Prüfungsorgan zugewiesen sind.
Folgende Aufgaben obliegen dem Prüfungsausschuss:
- Die Festlegung und Bekanntgabe der Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen müssen
- Die Entscheidung von grundsätzlichen Fragen der Zulassung zu den Prüfungen sowie in sonstigen Prüfungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung
- Die Überwachung der vorschriftsmäßigen Anwendung der Prüfungsbestimmungen
- Die Behandlung von Widersprüchen gegen Prüfungsentscheidungen sowie die Entscheidung über Beschwerden in Prüfungsangelegenheiten und
- Die Entscheidung über den Nachteilsausgleich
Der Prüfungsausschuss kann rechtswidrige Entscheidungen anderer Prüfungsorgane beanstanden und aufheben. Andere Prüfungsorgane sind an die Beschlüsse des Prüfungsausschusses gebunden. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei Prüfungen anwesend zu sein und an Sitzungen der Prüfungskommissionen beratend teilzunehmen.
(Angaben gemäß Art.3 Abs. 2 RaPO)