Einstellungsformulare wissenschaftliche Mitarbeitende
Nachfolgend finden Sie alle Einstellungsformular für die wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Lehrkräfte für besondere Aufgaben.
Sollten Sie Fragen zu den Formularen oder zur Einstellung haben kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Downloads
- Personalbogen pdf Datei
- Vordruck Stufenzuordnung pdf Datei
- Einhaltung von Datengeheimnissen nach Art. 11 BayDSG pdf Datei
- Erklärung Freistaat Bayern pdf Datei
- Erklärung zum Strafverfahren pdf Datei
- Fragebogen Scientology pdf Datei
- Fragebogen Verfassungstreue pdf Datei
- Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue pdf Datei
- Merkblatt Verbot der Annahme von Geschenken pdf Datei
- Informationen zur Kenntnisnahme pdf Datei
- Antrag auf Vermögenswirksame Leistungen (freiwillig) pdf Datei
- Antrag auf Befreiung von der VBL* pdf Datei
- Hinweise zur Pflichtversicherung in der VBL* pdf Datei
- Informationsblatt zu den Einstellungsunterlagen pdf Datei
Des weiteren benötigen wir bitte folgende Unterlagen
- Arbeitszeugnisse vorheriger Arbeitsverhältnisse (in Kopie)
- beglaubigte Kopien Ihres Hochschulabschlusses (Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement)
- Eine Kopie Ihres Sozialversicherungsausweises
- Ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Urlaubsbescheinigung über den gesetzlich eingebrachten Urlaub vom letzten Arbeitgeber
- Beglaubigte Kopien über Ihren Personenstand (Geburtsurkunde/Heiratsurkunde usw.)
Das Führungszeugnis können Sie bei Ihrer Gemeinde bestellen und es wird dann der Hochschule direkt zugesandt.
Die beglaubigten Kopien sind in der Regel etwas teuer - wir schlagen Ihnen daher vor, Sie bringen uns die Originale vorbei und wir fertigen kostenlos beglaubigte Kopien an. Dies reicht auch noch zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. Bis dahin genügen einfache Kopien.
* Informationen zur VBL
- wenn keine Befreiung von der VBL gewünscht wird bitte das Formular „Hinweise und Erläuterungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (§ 2 Abs. 2 Tarifvertrag Altersversorgung ATV“ unterschrieben abgeben.
- wenn eine Befreiung von der VBL gewünscht wird bitte den Antrag „Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (§ 2 Absatz 2 Tarifvertrag Altersversorgung – ATV –)“ ausgefüllt und unterschrieben abgeben.
Befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeitende sind nach § 2 Abs. 2 ATV auf ihren schriftlichen Antrag hin von der Pflichtversicherung der VBL zu befreien und in der freiwilligen Versicherung der VBL zu versichern. Voraussetzung ist nach der derzeitigen Regelung in § 2 Abs. 2 ATV, dass sie wegen der Dauer der Befristung die Wartezeit für den Anspruch auf Rentenleistungen in der Pflichtversicherung von 60 Umlagemonaten nicht erfüllen können.
Durch die Neuregelung der Unverfallbarkeit im Betriebsrentengesetz ab 1. Januar 2018 entsteht in der Pflichtversicherung jedoch bereits eine unverfallbare Rentenanwartschaft, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich mindestens drei Jahre bestanden hat. Dennoch sollte für alle ab 1. Januar 2018 neu beginnenden Arbeitsverhältnisse nur noch dann eine freiwillige Versicherung anstelle einer Pflichtversicherung begründet werden, wenn das Arbeitsverhältnis auf weniger als drei Jahre befristet ist. Dabei ist berücksichtigt, dass die Leistungen aus der freiwilligen Versicherung nach derzeitigem Stand erheblich niedriger sind als die Leistungen aus der Pflichtversicherung.
Hinweisblatt zur Befreiung zur VBL bei Beschäftigungsverhältnissen die mehr als drei Jahre aber weniger als 5 Jahre dauern.
Weitere Informationen zur VBL für wissenschaftliche Mitarbeitende finden Sie unter https://www.vbl.de/de/wissenschaftlich-beschaeftigte.