Studierendenwerksbeitrag
Jedes Semester ist ein Beitrag für die allgemeinen Leistungen des Studierendenwerks zu entrichten, dessen jeweilige Höhe durch eine Rechtsverordnung festgesetzt ist.
Ab dem Sommersemester 2025 beträgt der Studierendenwerksbeitrag 124,-- €.
In allen Studiengängen ist der Studierendenwerksbeitrag zu entrichten. Diesen Beitrag leitet die Hochschule in vollem Umfang an das Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz weiter.
Zur Info Seite des Studierendenwerks Niederbayern/OberpfalzWichtige Hinweise
Validierung
Der Studierendenausweis muss nach Eingang des Studierendenwerksbeitrages an einer der Validierungsstationen neu validiert werden. Die Immatrikulationsbescheinigungen können im PRIMUSS-Portal nach Zahlungseingang für das Sommersemester ab März und für das Wintersemester ab September ausgedruckt werden.
Abschlussemester
Rückmeldung zum Abschlusssemester: Wenn Sie Ihr Studium bis zum 14.03. bzw. bis zum 30.09. abschließen, müssen Sie sich nicht für das Folgesemester rückmelden! Ihr Studium ist abgeschlossen, wenn Sie alle Modulprüfungen inklusive Abschlussarbeit bestanden haben und die Gesamtnote des Studiums bis spätestens 3 Arbeitstage vor Semesterende (=Datum der Bekanntgabe) im PRIMUSS-Portal ersichtlich ist.