Krankenversicherung im Studium
Bin ich als Studierender krankenversichert? Muss ich in die Rentenversicherung einzahlen? Welche Versicherungen sind notwendig und welche sind noch über die Eltern abgedeckt? Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Versicherungen im Studium!
Krankenkassen
AOK
Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung der AOK Bayern erhalten Sie hier.
Die AOK Bayern Direktion Landshut-Kelheim bietet innerhalb der Vorlesungszeit eine offene Sprechstunde für Studierende an. Diese findet in jeder ungeraden KW von 14 bis 16 Uhr im Raum N0 08 statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Ihre Hochschulberaterin ist erreichbar unter:
Sandra Jäger
Tel: 0871 695 249
E-Mail: la.gesundheit@service.by.aok.de
Die Techniker
Informationen zur Studentischen Krankenversicherung der Techniker Krankenkasse erhalten Sie hier auf Deutsch und hier auf Englisch.
Die TK bietet innerhalb der Vorlesungszeit eine offene Online-Sprechstunde für Studierende an. Diese Findet in jeder geraden KW von 14 bis 16 Uhr über Microsoft Teams statt. Melden Sie sich gerne über den Link unten an!
Ihre Hochschulberaterin ist erreichbar unter:
Lea Schwarz
Tel: 0162 352 29 07
E-Mail: lea.schwarz@tk.de
Barmer
Informationen zur Krankenversicherung der Barmer erhalten sie hier.
Ihre Hochschulberater*innen sind erreichbar unter:
Markus Spickenreither
Tel: 0871/ 14380501
E-Mail: markus.spickenreither@barmer.de
Sandra Lau
Tel: 0871/ 14380539
E-Mail: sandra.lau@barmer.de
Informationen für Incomings und internationale Studierende
In der Regel sind alle Studierenden in Deutschland krankenversicherungspflichtig.
Auf der Seite unseres International Office finden Sie weitere Informationen zur Krankenversicherung für internationale Studierende.
Mehr erfahrenVersicherung während des Praxissemesters
Ist ein Praktikum (=praktische Zeit im Betrieb) während des Studiums vorgeschrieben und erhält der Studierende ein Entgelt, so ist er nicht versicherungspflichtig - egal wie hoch das Entgelt oder die Arbeitsdauer ist. Nicht vorgeschriebene Praktika fallen dagegen unter die gleichen Regelungen wie die Jobs, wenn sie länger als zwei Monate dauern.
Allgemeine Informationen