Hochschul- und/oder Studiengangwechsel
Der erste Schritt für einen Hochschul- und/oder Studiengangwechsel ist eine fristgerechte Bewerbung!
Hier gehts zur Online-BewerbungFür einen Wechsel von einem anderen Studium an die Hochschule Landshut gibt es zwei Möglichkeiten:
Wechsel in ein höheres Semester: Studierende, die bereits ein ähnliches oder denselben Studiengang an einer anderen Hochschule begonnen haben, können sich für ein höheres Semester bewerben. Bei der Online-Bewerbung für ein höheres Semester sind zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen auch ein ausgefüllter und unterschriebener Anerkennungsantrag, eine Bestätigung über die erbrachten Leistungen sowie die entsprechenden Seiten des bisherigen Modulhandbuches hochzuladen. Die Bewertung der beantragten Leistungen ist nur auf Grundlage der entsprechenden Modulhandbuchseiten möglich. Die Zulassung hängt von den anrechenbaren Prüfungsleistungen und den offenen Kapazitäten (Studienplätzen) ab und obliegt der zuständigen Prüfungskommission. Nach deren Entscheidung ergeht gegebenenfalls ein Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid.
Neubeginn im ersten Fachsemester: Wenn man einen neuen Studiengang beginnen möchte, startet man im ersten Fachsemester. In diesem Fall gelten die üblichen Bewerbungsverfahren für Erstsemester. Ein Neubeginn im gleichen Studiengang ist nicht möglich!
Für einen Studiengangwechsel ist eine neue fristgerechte Bewerbung über das Bewerberportal notwendig.
Neubeginn im ersten Fachsemester:
Wenn man einen neuen Studiengang beginnen möchte, startet man im ersten Fachsemester. In diesem Fall gelten die üblichen Bewerbungsverfahren für Erstsemester. Nach der Immatrikulation können auf Antrag bisher erbrachte Prüfungsleistungen angerechnet werden. Eine Einstufung in ein höheres Semester erfolgt je nach Umfang der anerkannten ECTS.
Wechsel in ein höheres Semester:
Studierende, die bereits an der Hochschule Landshut immatrikuliert sind, können sich für ein höheres Semester in einem ähnlichen oder artverwandten Studiengang bewerben. Bei der Online-Bewerbung für ein höheres Semester sind zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen auch ein ausgefüllter und unterschriebener Anerkennungsantrag und eine Bestätigung der bisher erbrachten Leistungen hochzuladen. Über die Anerkennung der beantragten Leistungen und die Zulassung entscheidet die zuständige Prüfungskommission. Die Zulassung hängt u. a. von den anrechenbaren Prüfungsleistungen und den offenen Kapazitäten (Studienplätzen) ab. Nach deren Entscheidung ergeht gegebenenfalls ein Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid.
Nur für Studierende der Hochschule Landshut besteht die Möglichkeit einer "Sicherheitsbewerbung", wenn die Exmatrikulation auf Grund von endgültig nicht bestandener Prüfungsleistung droht.
Hierfür ist eine Bewerbung über das Online-Bewerberportal notwendig!
Bewerbungszeitraum für Wintersemester
zulassungsfreie Studiengänge: 15.04. – 15.07.
zulassungsbeschränkte Studiengänge: 02.05. – 15.07.
Bewerbungszeitraum für Sommersemester
alle Studiengänge: 15.11. – 15.01.
Nach der Registrierung und dem Absenden der Online-Bewerbung ist eine E-Mail zu senden an bewerbung@haw-landshut.de mit dem Inhalt: Bewerbernummer xy ist eine Sicherheitsbewerbung
Mit Bekanntgabe der Prüfungsmodulnote „endgültig nicht bestanden“ laden Sie bitte den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen und die weiteren geforderten Unterlagen im Bewerberportal hoch. Erst nach Erhalt des Antrages auf Anerkennung von Prüfungsleistungen und der weiteren Unterlagen wird Ihr Bewerbungsantrag bearbeitet. Über die Zulassung entscheidet die zuständige Prüfungskommission.
Wenn Sie in jedem Fall den Studiengang wechseln möchten (z.B. wegen geänderter Interessen, andere Schwerpunkte/Profilierungsrichtung usw.), gilt die Vorgehensweise für „Sicherheitsbewerbung“ nicht. Sie müssen die regulären Bewerbungsmodalitäten für ein höheres Semester, wie auf der Homepage angegeben, beachten.