Vorpraktikum
Lediglich für alle Bachelorstudiengänge der Fakultät Maschinen- und Bauwesen benötigen Sie ein sechswöchiges zusammenhängendes Vorpraktikum in Vollzeit. Das Vorpraktikum schafft Einblicke in das gewählte Berufsfeld und die Verbindung zwischen theoretischem Wissen und realen Anwendungen.
![Detailansicht eines Laborextruders für Kunststofftechnik](/static/_processed_/c/2/csm_032A0256_0a97e67bc4.jpg)
![Studierender mit Laptop an einem Laborextruder für Kunststoff](/static/_processed_/8/3/csm_032A0250_715ec87ef9.jpg)
Allgemeine Hinweise zu den praktischen Voraussetzungen:
- Beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber benötigen keine zusätzliche Vorpraxis, wenn die bisherige Berufstätigkeit einschlägig für das Studium ist.
- Die fachpraktische Ausbildung der FOS im Technikzweig wird ebenfalls für das Vorpraktikum anerkannt.
- Die Bestätigung über das Vorpraktikum kann bis 30.09. nachgereicht werden.
- Den Betrieb, in dem Sie das Vorpraktikum ableisten, wählen Sie selbst aus.
- Das Vorpraktikum wird durch eine Bestätigung des Praktikumsbetriebes nachgewiesen.
- Ein abgeleistetes Vorpraktikum hat kein „Verfalldatum“; d.h. es muss nicht unmittelbar vor Studienbeginn abgeleistet werden.