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Zwei Personen stehen draußen nebeneinander die eine Person übt Gebärdensprache aus die andere Person schaut die eine Person an
Siegel Acquin

Akkreditierter Studiengang

Gebärdensprachdolmetschen
Bachelor

Im grundständigen Bachelor-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen wird praxisorientiert selbstständiges und professionelles Handeln als Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherin vermittelt. Grundlage hierfür bieten wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden. Darüber hinaus werden die Studierenden in den verschiedenen Modulen auf ihre künftige Tätigkeit als Gebärdensprachdolmetscher bzw. -dolmetscherinnen vorbereitet.

Start Wintersemester
ZulassungZulassungsfrei
Bewerbungszeitraum 15.04.2025 - 15.07.2025
Studienformat Vollzeit
Studiengebühren Keine (nur Semesterbeitrag)
Regelstudienzeit7 Semester
SpracheDeutsch
ECTS210
Akkreditierter Studiengang
Siegel Acquin

Bewerbungsprozess

Bei der Bewerbung für einen Bachelorstudiengang ist zu beachten, ob es sich um einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Studiengang handelt.

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist eine vorherige Registrierung auf hochschulstart.de notwendig, bevor im Bewerberportal weitere Angaben gemacht werden, der Studiengang ausgewählt, erforderliche Unterlagen hochgeladen und die Bewerbung abgeschlossen wird.

Die Mehrheit unserer Bachelorstudiengänge ist zulassungsfrei. Für diese Studiengänge entfällt die Registrierung bei hochschulstart.de. Es genügt, die einzelnen Schritte in unserem Bewerberportal zu durchlaufen.

Weiterführende Informationen zur Bachelorbewerbung

Zulassungsvoraussetzungen

Die grundlegende Zulassungsvoraussetzung zur Aufnahme eines Bachelorstudiengangs ist eine in Bayern gültige Hochschulzugangsberechtigung; in den meisten Fällen das Abitur oder Fachabitur.

Wenn ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist, muss man darüber hinaus die erforderliche Grenznote erreichen (=NC), um ein Studienplatzangebot zu erhalten. Diese Note steht nicht bereits im Vorfeld fest, sondern wird erst im Laufe des Zulassungsverfahrens ermittelt.

Bei zulassungsfreien Studiengängen erhält jede form- und fristgerecht eingegangene Bewerbung ein Zulassungsangebot für den beantragten Studiengang.

Checkliste und Übersicht NC-Studiengänge

Bewerbungsfrist

Sämtliche Bachelorstudiengänge beginnen grundsätzlich zum jeweiligen Wintersemester, also am 1. Oktober. Die Bewerbungfrist beginnt Ende April und endet am 15. Juli. Sollte bis zum 15. Juli noch kein Abitur- oder Fachabiturzeugnis vorliegen, kann dieses bis zum 27. Juli nachgereicht werden.

Zum Sommersemester kann man i.d.R. nur in höhere Semester in einem Bachelorstudiengang einsteigen (Beginn Sommersemester = 15. März). Dies setzt voraus, dass man bereits in einem ähnlichen Fachbereich studiert hat. Die Bewerbungsfrist zum Sommersemester läuft vom 15. November bis zum 15. Januar.

In manchen Studiengängen können die Bewerbungsfristen individuell verlängert werden. Die genauen Termine können der Startseite im Bewerberportal entnommen werden.

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