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FAQs

Häufige Fragen

Informieren Sie sich hier zu allen wichtigen Themen im Bereich Sprachen.

Häufige Fragen

Für den reinen Nachweis über belegte Sprachkurse müssen mindestens 2 Noten vorhanden sein.

Das UNIcert II Zertifikat können Sie beantragen, sobald Sie alle 4 UNIcert II Kurse erfolgreich absolviert haben. Für die Beantragung wenden Sie sich bitte an Brigitte Radosai.

Das UNIcert III Zertifikat erhalten Sie, sofern Sie folgende Anforderungen erfüllen:
1.) Erfolgreiches Absolvieren aller 4 UNIcert III Kurse
2.) Erfolgreiches Bestehen des ganztägigen Comprehensive Exams (= Zusatzprüfung zur 
     Erlangung des Zertifikates). Die Prüfung wird 1x pro Semester bei ausreichender
     Teilnehmerzahl angeboten. Zur Anmeldung und Terminabsprache wenden Sie sich bitte an
     Brigitte Radosai.

Ob, welche und wie viele Sprachkurse belegt werden müssen, ist vom Studiengang abhängig. Bitte lesen Sie das in der SPO (Studien- und Prüfungsordnung) Ihres Studiengangs nach. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Studienfachberater bzw. die Studienfachberaterin Ihrer Fakultät.

UNIcert® gibt eine Anwesenheitspflicht von 75% vor. Diese Zahl wird auch auf nicht UNIcert® akkreditierte Module angewendet.

Der Grund des Fehlens ist dabei unerheblich. Bei Krankheit gilt trotzdem die Anwesenheitspflicht von 75% (Abgabe von Attesten ist deshalb nicht nötig).

In den Studiengängen, in denen Sprachkurse als Pflichtkurse belegt werden müssen, erfolgt die Kursplanung in Absprache mit diesen Fakultäten. Entsprechend sollten Sie einen Kurs finden, den Sie belegen können.

Sofern Sie den Sprachkurs auf freiwilliger Basis machen möchten, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir die Sprachenplanung nicht an die individuellen Stundenpläne aller Studierenden anpassen können. Können Sie Ihre Wunschkurse wiederholt nicht belegen, wenden Sie sich mit der Bitte, künftig Zeitslots für Sprachen freizuhalten, an Ihre eigene Fakultät.

Haben Sie Ihren Wunsch-Kurs nicht bekommen, landen Sie auf der Warteliste. Springt jemand ab, können Sie nachrücken. Bei Präsenz-Kursen können Sie am 1. Tag trotzdem erscheinen. Es kann sein, dass nicht alle angemeldeten Teilnehmenden den Kurs auch wirklich besuchen. In diesem Fall können Sie einen der freien Plätze erhalten. Bei Online-Kursen können Sie die Dozierenden kontaktieren, um ggf. Zugang zum Zoom-Raum zu bekommen, sollte jemand nicht erscheinen. Englisch-Kurse sind in der Regel sehr voll.

Nur an der Hochschule absolvierte Leistungen werden von uns bescheinigt.

Für Zertifikate über Leistungen an anderen Stellen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Institut.

Sprachkurse z.B. im Rahmen des Abiturs können Sie nicht einreichen, um sich diese als Pflichtfremdsprache anerkennen zu lassen. Die Sprachkurse sind, je nach Studiengang, Teil des Curriculums und an der Hochschule zu belegen.

Benötigen Sie einen Sprachnachweis für ein Auslandssemester, legen Sie bitte den „Englischtest für Outgoings“ gemäß Sprachenhomepage ab.

Anerkennungen anderer Zertifikate und Vorkenntnisse sind Einzelfallentscheidungen und nur in Ausnahmefällen möglich. Wenden Sie sich dazu bitte an den oder die Prüfungskommissionsvorsitzende/n Ihrer Fakultät.

Ja, sofern Sie die Anwesenheitspflichtregelung erfüllt haben, können Sie auch im folgenden Semester die Prüfung antreten, ohne den Kurs erneut zu besuchen. Voraussetzung ist, dass der Kurs im folgenden Semester wieder stattfindet. Bitte halten Sie Rücksprache mit der Lehrperson.

Die Anerkennung von bereits abgelegten Prüfungsleistungen ist individuell mit dem oder der Dozierenden zu besprechen.

Wenn im Curriculum Ihres Studiengangs eine bestimmte Kursbelegung/Reihenfolge vorgeschrieben ist, müssen Sie diese einhalten.

Belegen Sie die Sprachkurse freiwillig, können Sie ein Niveau überspringen. Es empfiehlt sich aber, das Niveau mittels des Einstufungstests zu überprüfen. Bitte bedenken Sie, dass Sie für ein Zertifikat 4 Kurse benötigen und Sie diese ggf. nicht belegen können, wenn Sie sofort mit dem höchsten Niveau einsteigen.

Wenn im Curriculum Ihres Studiengangs eine bestimmte Kursbelegung/Reihenfolge vorgeschrieben ist, müssen Sie diese einhalten.

Belegen Sie die Sprachkurse freiwillig, können Sie ein Niveau überspringen. Es empfiehlt sich aber, das Niveau mittels des Einstufungstests zu überprüfen. Bitte bedenken Sie, dass Sie für ein Zertifikat 4 Kurse benötigen und Sie diese ggf. nicht belegen können, wenn Sie sofort mit dem höchsten Niveau einsteigen.

In diesem Fall wird die Prüfung im SB-Portal als nicht angetreten verbucht. Die Prüfung zählt nicht als durchgefallen. Es ist keine offizielle Prüfungsabmeldung nötig, geben Sie aber bitte Ihrem Dozierenden Bescheid, damit am Prüfungstag niemand auf Sie wartet.

Bei Pflichtfremdsprachen ist eine ordentliche Abmeldung von der Prüfung notwendig. Andernfalls zählt ein Nichterscheinen am Prüfungstag als durchgefallen.

Wenn in Ihrer SPO (Studien- und Prüfungsordnung) das UNIcert III Niveau festgelegt ist, dann müssen Sie den Einstufungstest mit einer bestimmten Punktzahl bestehen. Falls Sie die erforderlichen Punkte nicht erreichen, können Sie den Einstufungstest im nächsten Semester wiederholen. Alternativ können Sie freiwillig einen UNIcert II Kurs belegen. Sofern Sie diesen Kurs mit 2,0 oder besser bestehen, können Sie im nachfolgenden Semester den UNIcert III Kurs besuchen, ohne erneut den Einstufungstest machen zu müssen. Der UNIcert II Kurs wird nicht als Alternative zum UNIcert III Kurs anerkannt, sondern dient lediglich als alternative Qualifizierungsmöglichkeit für den UNIcert III Kurs.

Dies können Sie im Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs nachlesen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den/die Auslandsbeauftragte Ihrer Fakultät oder an das International Office.

Für Sie mögliche Kurse sind:

• UNIcert II A Technical English (LEVEL B2) – F161

• UNIcert II B English for the Automobile-Industry (LEVEL B2) – F162

• UNIcert II C English for Industrial Engineering (LEVEL B2) – F163

• UNIcert II D English for Industrial Engineering (LEVEL B2) – F164

• UNIcert III A Economic and Operational Business Analysis (LEVEL C1) – F107

• UNIcert III B Economic and Operational Business Analysis (LEVEL C1) – F126

• Energy and Society - SG18

Englisch

UNIcert II

UNIcert III (nur nach Einstufungstest oder mindestens Note 2,0 in einem UNIcert II Kurs)

Spanisch

UNIcert Basis

UNIcert Basis und UNIcert I

Chinesisch

UNIcert Basis

Ich möchte meine eine zweite Pflichtfremdsprache wechseln.  Was muss ich tun?

Stellen Sie dazu bitte in Ihrer Fakultät einen Antrag auf Modulwechsel. Lesen Sie die Vorgehensweise in Ihrer SPO (Studien- und Prüfungsordnung) nach oder wenden Sie sich an die Fakultätsreferentinnen Ihrer Fakultät.

UNIcert II Englisch (auch freiwillig UNIcert III möglich - Einstufungstest oder min. 2,0 aus UNIcert II Kurs notwendig)

Semester

Modulbezeichnung SPO

Modulbezeichnung IDS

1-2

Wirtschaftsenglisch

UNIcert II A, B, C und D Business Focus

UNIcert III Englisch

Semester

Modulbezeichnung SPO

Modulbezeichnung IDS

1-2

Wirtschaftsenglisch

UNIcert III A, B, C und D Business Focus

Foreign Business Language (DaF, Spanisch oder Französisch)

Semester

Modulbezeichnung SPO

Modulbezeichnung IDS

1-4

Foreign Business Language II

UNIcert Basis, I, II

 

  • 8 ECTS Englisch
  • 8 ECTS Weitere Fremdsprache(n) 

z.B 8 ECTS in Chinesisch

oder 4 ECTS Chinesisch und 4 ECTS Italienisch