Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe
Bachelor
Ziel des grundständigen Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe ist die Befähigung zu selbständigem professionellen Handeln in unterschiedlichen Praxisfeldern Sozialer Arbeit - insbesondere in den Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe - auf Basis wissenschaftlicher Theorien und begründeter Handlungsmethoden.
Start | Wintersemester |
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Zulassung | Zulassungsfrei |
Bewerbungszeitraum | - |
Studienformat | Vollzeit |
Studiengebühren | Keine (nur Semesterbeitrag) |
Regelstudienzeit | 7 Semester |
Sprache | Deutsch |
ECTS | 210 |
Bewerbungsprozess
Bei der Bewerbung für einen Bachelorstudiengang ist zu beachten, ob es sich um einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Studiengang handelt.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist eine vorherige Registrierung auf hochschulstart.de notwendig, bevor im Bewerberportal weitere Angaben gemacht werden, der Studiengang ausgewählt, erforderliche Unterlagen hochgeladen und die Bewerbung abgeschlossen wird.
Die Mehrheit unserer Bachelorstudiengänge ist zulassungsfrei. Für diese Studiengänge entfällt die Registrierung bei hochschulstart.de. Es genügt, die einzelnen Schritte in unserem Bewerberportal zu durchlaufen.
Weiterführende Informationen zur BachelorbewerbungZulassungsvoraussetzungen
Die grundlegende Zulassungsvoraussetzung zur Aufnahme eines Bachelorstudiengangs ist eine in Bayern gültige Hochschulzugangsberechtigung; in den meisten Fällen das Abitur oder Fachabitur.
Wenn ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist, muss man darüber hinaus die erforderliche Grenznote erreichen (=NC), um ein Studienplatzangebot zu erhalten. Diese Note steht nicht bereits im Vorfeld fest, sondern wird erst im Laufe des Zulassungsverfahrens ermittelt.
Bei zulassungsfreien Studiengängen erhält jede form- und fristgerecht eingegangene Bewerbung ein Zulassungsangebot für den beantragten Studiengang.
Checkliste und Übersicht NC-StudiengängeBewerbungsfrist
Sämtliche Bachelorstudiengänge beginnen grundsätzlich zum jeweiligen Wintersemester, also am 1. Oktober. Die Bewerbungfrist beginnt Ende April und endet am 15. Juli. Sollte bis zum 15. Juli noch kein Abitur- oder Fachabiturzeugnis vorliegen, kann dieses bis zum 27. Juli nachgereicht werden.
Zum Sommersemester kann man i.d.R. nur in höhere Semester in einem Bachelorstudiengang einsteigen (Beginn Sommersemester = 15. März). Dies setzt voraus, dass man bereits in einem ähnlichen Fachbereich studiert hat. Die Bewerbungsfrist zum Sommersemester läuft vom 15. November bis zum 15. Januar.
In manchen Studiengängen können die Bewerbungsfristen individuell verlängert werden. Die genauen Termine können der Startseite im Bewerberportal entnommen werden.
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