Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe
Bachelor
Ziel des grundständigen Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe ist die Befähigung zu selbständigem professionellen Handeln in unterschiedlichen Praxisfeldern Sozialer Arbeit - insbesondere in den Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe - auf Basis wissenschaftlicher Theorien und begründeter Handlungsmethoden.
Start | Wintersemester |
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Zulassung | Zulassungsfrei |
Bewerbungszeitraum | 15.04.2025 - 15.07.2025 |
Studienformat | Vollzeit |
Studiengebühren | Keine (nur Semesterbeitrag) |
Regelstudienzeit | 7 Semester |
Sprache | Deutsch |
ECTS | 210 |
Persönliche Voraussetzungen
Die Anforderungen variieren je nach Handlungsfeld; grundsätzlich sollten jedoch folgende Eigenschaften für das Bachelorstudium der Sozialen Arbeit mitgebracht werden:
- Bereitschaft zum Erlenen von theoretischem Wissen und fachlichen Methoden
- Interesse an rechtlichen, sozialpolitischen und gesellschaftlichen Fragestellungen
- Empathie
- Kontaktfreudigkeit / Freude im Umgang mit Menschen unterschiedlicher sozialer Herkunft
- Geduld
- Psychische Stabilität
- Flexibilität und Kreativität
- Organisationsgeschick
- Hohes Maß an sprachlichen Kompetenzen u. v. m.
Zulassungsvoraussetzungen
Die grundlegende Zulassungsvoraussetzung zur Aufnahme eines Bachelorstudiengangs ist eine in Bayern gültige Hochschulzugangsberechtigung; in den meisten Fällen das Abitur oder Fachabitur.
Wenn ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist, muss man darüber hinaus die erforderliche Grenznote erreichen (=NC), um ein Studienplatzangebot zu erhalten. Diese Note steht nicht bereits im Vorfeld fest, sondern wird erst im Laufe des Zulassungsverfahrens ermittelt.
Bei zulassungsfreien Studiengängen erhält jede form- und fristgerecht eingegangene Bewerbung ein Zulassungsangebot für den beantragten Studiengang.
Checkliste und Übersicht NC-StudiengängeBewerbungsfrist
Sämtliche Bachelorstudiengänge beginnen grundsätzlich zum jeweiligen Wintersemester, also am 1. Oktober. Die Bewerbungfrist beginnt Ende April und endet am 15. Juli. Sollte bis zum 15. Juli noch kein Abitur- oder Fachabiturzeugnis vorliegen, kann dieses bis zum 27. Juli nachgereicht werden.
Zum Sommersemester kann man i.d.R. nur in höhere Semester in einem Bachelorstudiengang einsteigen (Beginn Sommersemester = 15. März). Dies setzt voraus, dass man bereits in einem ähnlichen Fachbereich studiert hat. Die Bewerbungsfrist zum Sommersemester läuft vom 15. November bis zum 15. Januar.
In manchen Studiengängen können die Bewerbungsfristen individuell verlängert werden. Die genauen Termine können der Startseite im Bewerberportal entnommen werden.
Zum BewerbungsportalJedes Semester ist ein Beitrag für die allgemeinen Leistungen des Studierendenwerks zu entrichten, dessen jeweilige Höhe durch eine Rechtsverordnung festgesetzt ist.
Ab dem Sommersemester 2025 beträgt der Studierendenwerksbeitrag 124,-- €.
In allen Studiengängen ist der Studierendenwerksbeitrag zu entrichten. Diesen Beitrag leitet die Hochschule in vollem Umfang an das Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz weiter.
Zur Info Seite des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz