Zum Hauptinhalt springen

Finanzierung

Um einen Kurzzeitaufenthalt im Ausland finanzieren zu können, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die im International Office individuell beantragt werden können. Die Anträge finden Sie in den Akkordeons anbei.

Bewerbung und Fristen

Bewerbungsfristen sind jährlich der 15. Juni und  der 15. Dezember.

Darüber hinaus fördert der DAAD sogenannte Blended Intensive Programs, für die von Seiten des Programmverantwortlichen Förderung beantragt werden kann.

Bitte beachten Sie für die Beantragung den Rahmen im Akkordeon unten.

Finanzielle Förderungen - Beantragung beim International Office

Mit diesem Programm können Studien- und Praxisaufenthalte sowie Kurzaufenthalte wie Sprachkurse und Summer Schools von Studierenden durch Teilstipendien, Reisekosten- und Kursgebührenpauschalen weltweit gefördert werden.

Anträge stellen Sie bitte an das International Office.

Das Formular für einen Kurzzeitaufenthalt erhalten Sie hier: PROMOS-Antrag.

Zur Förderung der Internationalisierung der bayerischen Hochschulen und der Mobilität der Studierenden hat das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBKWK) Fördermittel zur Verfügung gestellt: Neben Stipendien für Auslandsstudium und -praktikum gehören dazu auch Stipendien für Kurzzeitaufenthalte.

Die jeweilige Förderung ist abhängig von der jährlich zur Verfügung gestellten Gesamtfördersumme an die Hochschule Landshut und kann daher stark variieren.

Anträge stellen Sie bitte an das International Office. Hier finden Sie das Formular für die Förderung Ihrer Kurzzeitmobilität.

Förderung für Gruppenmobilitäten, organisiert durch die Fakultäten der Hochschule Landshut

RAHMEN

  • kurze gemeinsame physische Gruppenmobilität (5-30 Tage)
  • kombiniert mit virtueller Phase nicht definierter Dauer vor, während oder nach der Mobilität,gemeinschaftliches Online-Lernen, Austausch / Teamwork;
  • Minimum: 15 - maximal 20 Teilnehmer*innen
  • Minimum: 3 ECTS für Studierende
  • Minimum: 3 ECHE-Hochschulen aus 3 unterschiedlichen Programmländern, weitere HS oder Organisationen aus Programm- oder Partnerländern optional. Die Hochschulen in Partnerländern (außerhalb des Erasmus-Raums) müssen ein Inter-Institutional Agreement mit der Hochschule Landshut als koordinierende Hochschule abgeschlossen haben

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte das International Office der Hochschule Landshut.