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Auslandsversicherung und Einreise

Auslands(zusatz)versicherungen

Private Auslands(zusatz)versicherungen - was man bei der Wahl seiner Versicherung beachten sollte.

Es gibt viele Anbieter für Auslandszusatzversicherungen, die sich in Gebühren, Vertragsdauer und Alter der Versicherungsnehmer unterscheiden. Meist werden ambulante Heilbehandlungen, verordnete Medikamente, schmerzstillende Zahnbehandlungen und Hilfsmittel nach Unfällen abgedeckt. Allerdings gibt es im Kleingedruckten große Unterschiede, weshalb man sich auch über Leistungsgrenzen und -ausschlüsse informieren sollte.

DAAD Versicherung für Deutsche im Ausland
Praktikanten, Studierende, Wissenschaftler sowie deren Lebenspartner und Kinder Angehöriger deutscher Hochschulen, die

  • ein Praktikum im Ausland machen oder
  • im Ausland studieren/promovieren oder
  • im Ausland lehren/forschen

und

  • eine Förderung aus Programmen des DAAD (z.B. PROMOS) erhalten oder
  • eine Förderung aus Programmen der Europäischen Union (z.B. Erasmus+) erhalten oder
  • von einer Partnerorganisation des DAAD vermittelt und betreut werden

haben die Möglichkeit, zu sehr günstigen Konditionen an einer Gruppenversicherung teilzunehmen, die Krankenversicherung, Privathaftpflicht- und Unfallversicherung umfasst und die Leistungen mit einschließt, die oftmals von privaten Versicherungen ausgeschlossen werden. Mehr Infos hier.
 

    Einreise

    • Informationen zur Einreise für EU- und nicht EU-Bürger erhalten Sie hier.
    • Für Praktikantinnen und Praktikanten ist im Rahmen des Erasmus+ Programms für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5) erforderlich. Weitere Informationen zu Visabestimmungen für das Vereinigte Königreich hier.
    • Nach Ankunft im Gastland sind in der Regel gewisse Anmeldeformalitäten zu beachten, die zumeist auch EU-Bürger in EU-Ländern betreffen (z.B. Anmeldung des Wohnsitzes, Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung). Informationen hierzu erhalten Sie von den Gasthochschulen.
    • Bitte informieren Sie sich über aktuelle Einreisebestimmungen für das jeweilige Gastland beim Auswärtigen Amt