Finanzierung
Um ein Studium im Ausland finanzieren zu können, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die im International Office beantragt werden können.
Beantragung von Finanzierungen
Bitte melden Sie sich für die Beantragung von Finanzierungen im Rahmen Ihrer Bewerbung für einen Studienplatz über unser Mobilitätssystem Mobility Online an.
Sie bekommen danach eine Bestätigungsmail zugesandt. Bitte nutzen Sie den Link in der Mail um die notwendigen Dokumente einzureichen.
Bewerbungslink
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Finanzielle Förderungen - Beantragung beim International Office
Wer zum Auslandsstudium an eine europäische Hochschule geht, mit der eine ERASMUS-Partnerschaft besteht, kann eine Förderung durch die EU erhalten.
Die Antragsstellung für ein ERASMUS Stipendium ist bereits mit der erfolgreichen Bewerbung um einen Studienplatz über Mobility Online sowie der Zuteilung eines ERASMUS-Platzes durch uns an einer ERASMUS Partnerhochschule erledigt.
Das Wichtigste zur ERASMUS Förderung auf einen Blick:
- Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Unterstützung bei sprachlicher Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt
- ERASMUS+ Stipendium/Mobilitätszuschuss
Programmländer
- Gruppe 1: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
- Monatlich 600€
- Gruppe 2/3: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern, Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
- Monatlich 540€
Bewerbungstermine finden Sie auf unserer Bewerbungsseite.
Förderdauer und Auszahlung
- Festlegung der Förderbedingungen in einem sogenannten "Grant Agreement"
- Mindestdauer für Förderung 2 Monate / 60 Tage
- Auszahlung der Förderung (taggenaue Abrechnung nach Abschluß der Mobilität in 2 Raten)
- erste Rate vor dem Studiengebinn an der Partnerhochschule
- zweite Rate nach "Confirmation of Stay" durch Partnerhochschule
Möglichkeiten von Zusatzförderungen (bitte beachten Sie, dass wir maximal eine Zusatzförderung / ein sogenanntes Top Up gewähren):
- Zusatzförderung für nachhaltiges Reisen (Green Travel Top Up)
Teilnehmende Studierende haben die Möglichkeit bis zu 6 zusätzliche Reisetage für Hin- und Rückreise als Aufenthaltstage geltend zu machen. „Green Travel“ ist dabei definiert als Reisen, bei denen für den Hauptteil der Reise folgende Verkehrsmittel genutzt werden (Nachweis erforderlich!): Bus, Fahrgemeinschaft im Auto, Zug, andere nachhaltige Transportmittel (z.B. zu Fahrrad)
Aus Gleichbehandlungsgründen berechnen wir die Zusatzreisetage auf Basis der Distanz zur Partnerhochschule:
Distanz in Kilometer | Zusatzreisetage | Nachweis |
100 - 750 | 1 | ja |
751 - 1500 | 2 | ja |
ab 1501 | 3 | ja |
- Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Social Top Up)
Teilnehmende Studierende, auf die mindestens eines der im folgenden beschriebenen Förderfähigkeitskriterien zutrifft, können eine Zusatzförderung von 250€/ Monat für Soziale Teilhabe (Social TOP- UP) erhalten:
Erwerbstätige Studierende:
Als Erwerbstätig gelten Studierende, die erwerbstätig sind, um sich damit den Lebensunterhalt bzw. das Studium zu finanzieren.
Erwerbstätige Studierende müssen für die Durchführung des Auslandsaufenthaltes eine Arbeit aufgeben, in der sie im Zeitraum von 12 Monaten vor Antritt des Auslandssemesters mindestens durchgängig 6 Monate gearbeitet und monatlich zwischen 450€ und 850€ netto durchschnittlich verdient haben.
Von der Erwerbstätigkeit ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden, Pflichtpraktika und duale / berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus:
- Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Universität, Hoch- oder Fachhochschule, Berufsakademie in Deutschland oder im Ausland.
Studierende mit Kind/ern:
- Mindestens ein eigenes Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Eine Förderung ist auch bei Mitreise der Partnerin/ des Partners möglich; eine Doppelförderung des Kinds ist auszuschließen
Studierende mit chronischer Erkrankung:
- Es besteht eine chronische Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland verursacht.
Studierende mit Behinderung:
- Es besteht eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr.
Realkostenförderung
Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Teilnehmende mit Kindern können Realkosten geltend machen.
Hierfür ist eine Beantragung bei der Nationalagentur DAAD erforderlich. Der entsprechende Link zur Website des DAAD wird an dieser Stelle veröffentlicht, sobald er verfügbar ist.
Studierende haben die Möglichkeit im Rahmen dieses Antrages eine Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität bis zu 15.000 Euro pro Semester zu beantragen.
Da für einen solchen Antrag verschiedene Nachweise erbracht werden müssen und die Bearbeitungszeit in der Regel mehrere Monate beträgt, sollten sich interessierte Studierende frühzeitig (idealerweise zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung um einen Erasmus+ Platz) beim International Office melden.
Studierende, deren Auslandsstudium nicht durch das ERASMUS-Programm abgedeckt werden kann, haben die Möglichkeit einen PROMOS-Antrag zu stellen. Mit diesem Programm können Studien- und Praxisaufenthalte sowie Kurzaufenthalte wie Sprachkurse und Summer Schools von Studierenden durch Teilstipendien, Reisekosten- und Kursgebührenpauschalen weltweit gefördert werden.
PROMOS-Anträge für ein Auslandsstudium können im Rahmen der Bewerbung um einen Studienplatz über Mobility Online gestellt werden.
Zur Förderung der Internationalisierung der bayerischen Hochschulen und der Mobilität der Studierenden hat das StMBKWK Fördermittel für Auslandsstudium und Auslandspraktikum zur Verfügung gestellt, die auf Antrag von Outgoings (alternativ zu PROMOS oder ERASMUS) oder ausländischen Studierenden (Incomings) gewährt werden können.
Die jeweilige Förderung ist abhängig von der jährlich zur Verfügung gestellten Gesamtfördersumme an die Hochschule Landshut und kann daher stark variieren.
Förderanträge für ein Auslandsstudium können im Rahmen der Bewerbung um einen Studienplatz über Mobility Online gestellt werden.
Die Auswahl für die Stipendien, die an der Hochschule direkt verwaltet werden (ERASMUS/PROMOS/StaMi) findet unter Einhaltung folgender Grundsätze statt:
- transparentes Bewerbungsverfahren
- qualitatives Auswahlverfahren (Auswahlgremium HS Leitung und IO)
- Information und Beratung zu Beantragung und möglichen Förderhöhen
- diskriminierungsfreie Auswahl (im Sinne des AGG). ERASMUS+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern. Aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum ERASMUS+ Programm erleichtert.
- Auswahl auf Basis folgender sachlicher, leistungsbezogener Kriterien:
- Studienleistung und -fortschritt
- Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthalts
- Sprachkenntnisse
- nur bei ERASMUS: Durchführung eines verpflichtenden ONLINE Sprachtest
- nur bei StaMi - Anträgen: jährliches Einkommen (inkl. Unterhalt der Eltern) im Durchschnitt max. 15.000 Euro vor dem Aufenthalt
- zeitnahe Information über die Entscheidung (i. d. R. im SS im Februar und im WS Anfang August)
Alle Geförderten sind verpflichtet direkt nach Abschluss der Maßnahme einen mindestens 1-seitigen Bericht im International Office abzugeben.
Die ERASMUS+ Teilnehmer erhalten zusätzlich am Ende des Auslandsaufenthalts einen ONLINE Link vom DAAD. Bitte beachten Sie, dass die Berichte erstellt werden müssen, um die Gesamtförderung zu erhalten!
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne im International Office.
Das Bewerbungsportal ist ein Dialogsystem. Die bereits erledigten Schritte erscheinen als grüne Kästchen, die nächsten zu erledigenden Schritte sind durch rote Kästchen gekennzeichnet. Wenn Sie in Ihrem Bewerbungsworkflow nicht weiterkommen, bedeutet das, dass Sie hier auf eine Antwort des International Office warten müssen. Diese erfolgt entweder direkt im Portal oder per E-Mail. Sobald das entsprechende Kästchen auf „grün“ gesetzt wurde, können Sie an Ihrem Workflow weiterarbeiten. Nach der Dateneingabe müssen Sie diese durch klicken des Button „Neuanlage durchführen“ bestätigen. Dokumente, die Sie hochladen, müssen im pdf-Format vorliegen.
Nach der online Bewerbung und vor dem ERASMUS+ Aufenthalt
Vom International Office erhalten Sie NACH der Bewerbung automatisch den ERASMUS+ Zuwendungsvertrag, ERASMUS+ Learning Agreement sowie ein Formular für die Bestätigung einer Auslandskrankenversicherung und einen Link zum Sprachtest (OLS).
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
- unterschreiben Sie den ERASMUS+ Zuwendungsvertrag und laden Sie diesen in das Mobility ONLINE System hoch
- (im Falle einer Schwerbehinderung bitte Kopie des Schwerbehindertenausweises beifügen)
- erstellen Sie das ERASMUS+ Learning Agreement in Mobility Online, drucken es aus, und lassen es vom Auslandsbeauftragten der Fakultät unterschreiben. Laden Sie es danach bitte wieder in das System hoch. Wir leiten es dann an die Prüfungskommission zur finalen Unterschrift weiter
- geben Sie den Versicherungsnachweis im International Office ab
Optional haben Sie die Möglichkeit über die DAAD Gruppenversicherung eine Unfall-/ bzw. Haftpflichtversicherung abzuschließen. Infos finden Sie hier
Nach Beendigung des ERASMUS+ Studiums
Nach Ende Ihres Auslandsstudiums müssen Sie innerhalb von 4 Wochen folgende Unterlagen, die Ihnen über Mobility Online zur Verfügung gestellt werden, bearbeiten und einreichen:
- die Aufenthaltsbestätigung (Letter of confirmation of stay abroad)
- einen schriftlichen Erfahrungsbericht
- einen Bericht als Link (EU Survey)
Die Informationen erhalten Sie spätestens 2-4 Wochen vor Ende des Auslandsaufenthalts.
Bitte beachten Sie, dass Studierende eine ERASMUS+ Förderung maximal 12 Monate pro Studienabschnitt (Bachelor/ Master) für ein Studium/Praktikum erhalten können.
Finanzielle Förderungen, die anderweitig beantragt werden können
Wichtig: Auch wenn in Deutschland kein Anspruch auf BAföG besteht, ist eine finanzielle Unterstützung für einen mindestens 12-Wochen umfassenden Auslandsaufenthalt eventuell möglich, da für das Ausland andere Richtlinien gelten.
Der Antrag sollte sechs Monate vor Start des Auslandssemesters gestellt werden.
- Weitere Informationen zum Auslands-BAFÖG
- Antragstellung bei den Zentralen Auslandsämtern
Programminitiative HAW.International
Programmziel
Das praxisorientierte Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen (HAW/FH) ist in Deutschland und in der Welt hoch angesehen. Der DAAD unterstützt die Studierenden von HAW/FH bei ihren Auslandsaufenthalten und die Hochschulen bei Kooperationsprojekten mit internationalen Partnern. Mehr Informationen über die gesamte Programminitiative HAW.International unter www.daad.de/HAW.
Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW/FH erhalten in diesem Programm Stipendien für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums oder der Abschlussarbeit.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Studierende aller Fachrichtungen in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW/FH.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bewerben: Weitere Informationen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Studienaufenthalte und Aufenthalte im Rahmen einer Abschlussarbeit im Ausland.
Bewerbungsfristen
30.06. für Stipendienbeginn zwischen November und Februar
31.10 für Stipendienbeginn zwischen März und Juni
01.03 für Stipendienbeginn zwischen Juli und Oktober
Dauer der Förderung
Die Dauer der Förderung variiert nach Art des Aufenthalts:
- Studienaufenthalte 3 bis 6 Monate
- Aufenthalte im Rahmen von Abschlussarbeiten 1 bis 6 Monate.
Stipendienleistungen
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate,
- Reisekostenzuschuss, dessen Höhe je nach Gastland variiert,
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung,
- bei Studienaufenthalten: Zuschuss zu gegebenenfalls anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze (abhängig vom Zielland),
- bei Abschlussarbeiten: Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen.
Die Bayerischen Hochschulzentren gewähren für bestimmte Auslandsaufenthalte ebenfalls Stipendien:
Bayerisch-Französisches Hochschulzentrum
Bayerisches Hochschulzentrum für Mittel-, Ost- und Südosteuropa (BAYHOST)
Bayerisch-Tschechische Hochschulagentur (BTHA)
Bayerisches Hochschulzentrum für Lateinamerika (BAYLAT)
Der DAAD ist die Organisation in Deutschland, die die meisten Stipendien vergibt.
Voraussetzung sind ein Auslandsaufenthalt im Hauptstudium sowie überdurchschnittlich gute Noten. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen auf der Seite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes bzw. unter der Stipendiendatenbank mit über 200 Programmen:
www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendiendatenbank/
Gefördert werden in der Regel einjährige Auslandsaufenthalte (Mindestdauer 7 Monate – Höchstdauer 4 Semester) mit Intensivsprachkurs im Zielland und/oder studienbegleitendem Sprachunterricht in Osteuropa
Lassen Sie sich in unser Förderprogramm aufnehmen! Sie erhalten damit Anspruch auf viele Förderleistungen, unter anderem unsere Down Under Studienbeihilfe sowie Zugang zu allen Stipendien der australischen und neuseeländischen Universitäten.
10% Studiengebühren sparen mit der Down Under Studienbeihilfe
Bewerbungsschluss: automatisch mit Studienplatzbewerbung
Förderungshöhe: 10% der Studiengebühren für ein Semester
Gefördert werden alle Studienprogramme - Gastsemester, Bachelor, Master, Graduate Certificate, Graduate Diploma, PhD an allen Universitäten in Down Under, bei denen internationale Studiengebühren anfallen.
Die Studienbeihilfe schließt in vielen Fällen die Lücke zu Bafög, DAAD oder anderen Förderungen.
Vollstipendien
Bewerbungsschluss: 01.12. / 01.05. eines jeden Jahres
Stipendienhöhe: Studiengebühren 1 Semester
Leistungsabhängig: sehr guter Notenschnitt Voraussetzung
Reisekostenzuschuss
Bewerbungsschluss: automatisch mit Studienplatzbewerbung
Stipendienhöhe: jeweils 1.000 EUR maximal - Verlosung
Weitere Förderleistungen
- Beratung, Planung, Informationen zu allen Fragen zum Studium in Australien und Neuseeland
- Bewerbungsmanagement, Coaching, Hilfestellung zur Vorbereitung Ihres Studiums in Down Under
Kontakt
Institut Ranke Heinemann
Internationales Studien- und Förderzentrum
Berlin - Hamburg - Essen - München - Wien
www.ranke-heinemann.de
Für die jeweiligen amerikanischen Studienjahre schreibt die Fulbright-Kommision Reisestipendien aus. Mit dieser Förderung werden deutsche Studierende der Universitäten und Fachhochschulen gefördert, die ihren Studienaufenthalt in den USA über ein deutsch-amerikanisches Hochschulpartnerschaftsprogramm arrangieren und teilfinanzieren.
Interessierte Studierende reichen ihren Stipendienantrag beim International Office ein. Ein von der Fulbright-Kommission bestelltes Gremium entscheidet im Endauswahlverfahren, welche Bewerber für ein Reisestipendium nominiert werden.
Bitte beachten: Bewerbungsfrist ist immer schon ein Jahr vor Beginn des Auslandsaufenthaltes!
Alle Infos zu Bewerbungsformalitäten finden Sie hier!
Das Angebot der Deutschen Bildung kombiniert eine flexible Studienfinanzierung mit dem inhaltlichen Förderprogramm Wissen Plus. Dadurch bekommen Studierende nicht nur Geld für ihr Studium - in Deutschland oder im Ausland - sondern auch persönliche Betreuung bei allen Herausforderungen (im Studium und in den ersten Jahren im Beruf), zum Beispiel bzgl. Bewerbung und eLearning-Kursen.
Wer kann sich bewerben
Volljährige, die an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder an einer vergleichbaren Hochschule im Ausland studiert, kann sich für die Studienförderung Ausland bewerben. Außerdem müssen Bewerber zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- Deutsche / Österreicher
- Bildungsinländer mit unbefristeter Aufenthalts- / Arbeitserlaubnis (keine deutsche / österreichische Staatsbürgerschaft, aber sind in Deutschland / Österreich aufgewachsen und haben die Schule absolviert)
Mehr Informationen finden Sie hier.