Brandschutz
Der Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die die Entstehung eines Brandes verhindern oder der Ausbreitung eines solchen entgegenwirken. Das Ziel des Brandschutzbeauftragten ist es, die Sicherheit der Mitarbeiter*innen, der Lehrenden und der Studierenden zu gewährleisten. Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.
Ihr Ansprechpartner zum Thema Brandschutz vor Ort:
Herr Andreas Scheibner – Dipl. Ingenieur (TÜV Rheinland)
Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
- Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Beraten bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Beraten bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Unterstützen der Hochschule bei der Kommunikation mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht