Barrierefreiheit an der Hochschule
Zu den Aufgaben eines/einer Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen gehört die Beratung und Information von Studierenden, die in ihrem Studium aus gesundheitlichen Gründen Beeinträchtigungen erfahren.
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich (z.B. in Form von Prüfungszeitverlängerungen oder alternativen Prüfungsformen) kann im Bedarfsfall gestellt werden. Die Form des Nachteilsausgleichs soll den individuellen Erfordernissen der antragstellenden Person entsprechen. Der Prüfungsausschuss der Hochschule entscheidet dann über einen vorliegenden Antrag. Der Nachteilsausgleich ist spätestens im Zeitraum der Prüfungsanmeldung zu beantragen.
Häufig werden Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht als Studierende mit besonderen Bedürfnissen wahrgenommen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Beeinträchtigung nicht sichtbar ist. Daher ist eine vertrauliche Beratung in allen studentischen Angelegenheiten von Bedeutung. Es wird besonders darauf geachtet, dass aus einer Behinderung oder chronischen Erkrankung keine Stigmatisierung oder andere Benachteiligungen entstehen.
Nutzen Sie gerne meine reguläre wöchentliche Semestersprechstunde (siehe Aushang) oder vereinbaren Sie einen Termin per Mail um Ihr Anliegen zu besprechen.
E-Mail Herr Prof. Dr. Clemens DannenbeckWeiterführende Informationen und Unterstützung:
18:35 Min
Studieren mit Handicap.
Simon hat Maschinenbau in Landshut studiert und arbeitet mittlerweile als Referent an der Hochschule. Er erzählt uns wie er trotz Handicap sein Studium gemeistert hat und gibt wertvolle Tipps wie auch Andere es schaffen können.
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