FAQ
Häufige Fragen rund um das praktische Studiensemester
Zu jeder Frage eine Antwort!
Studienstart vor dem Wintersemester 2022/2023:
Es müssen alle Prüfungen des 1. und 2. Semesters bestanden sein.
Insbesondere ist es nicht möglich, dass eine praktische Tätigkeit nachträglich als Praktikum anerkannt wird, wenn zu Beginn der Tätigkeit die oben genannten Voraussetzungen noch nicht erfüllt waren.
Studienstart ab dem Wintersemester 2022/2023:
Zum Eintritt ist nur berechtigt, wer die Grundlagen- und Orientierungsprüfung bestanden sowie insgesamt 70 ECTS-Punkte erworben hat; die Module des Studium Generale sind davon ausgenommen.
Es ist eine Rückmeldung erforderlich und der Studentenwerksbeitrag ist zu entrichten.
Im Studierenden-Service-Zentrum erhalten Sie eine Bescheiningung, dass das Praktikum ein Pflichtpraktikum ist.
Die Studierenden können im Praxissemester ihre Prüfungen bzw. Wiederholungsprüfungen mitschreiben.
Das praktische Studiensemester umfasst eine praktische Zeit im Betrieb von 80 Arbeitstagen. Nur die Zeit des Pflichtpraktikums ist vom Mindestlohngesetz ausgenommen.
Es müssen zusätzlich praxisergänzende Vertiefungsmodule im Umfang von 6 SWS an der Hochschule Landshut besucht werden. Diese Module sollten freitags während dem Praxissemester begleitend zum Praktikum besucht werden. Diese Freitage werden nicht bei den betrieblichen Arbeitstagen mit angerechnet.
Während der Vertragsdauer steht dem/der Studierenden grundsätzlich kein Erholungsurlaub zu. Wenn Ihnen die Firma die Möglichkeit einräumt, geleistete Überstunden tageweise abzubauen, verstößt das nicht gegen die Vorschriften der Hochschule Landshut.
Feiertage müssen berücksichtigt werden, indem sie an die praktische Zeit als Arbeitstage angehängt werden.
Wenn Sie im Praktischen Semester maximal 5 Arbeitstage krank sind, brauchen Sie diese nicht nachzuholen. Bei mehr als 5 Krankheitstagen sind die Fehltage insgesamt nachzuholen.
Im Downloadbereich der Fakultät Informatik oder auf der Homepage der Hochschule Landshut finden Sie einen Ausbildungsvertrag für Praktikum und Praxissemester.
Es steht den Firmen jedoch frei, eigene Verträge zu verwenden.
Der Praktikumsvertrag ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original + 2 Kopien) im Studierenden-Service-Zentrum abzugeben. Dort wird der Vertrag geprüft und dann zur Unterschrift weitergeleitet. Der unterschriebene Vertrag kann im Anschluss wieder im Studierenden-Service-Zentrum abgeholt werden. Es sollten die tatsächlichen Arbeitstage angegeben werden.
Es wäre wünschenswert, den Vertrag bereits bei der Rückmeldung für das betreffende Semester vorlegen zu können. Sobald der Vertrag fertig gestellt ist, muss er beim Studierenden-Service-Zentrum eingereicht werden.
Die Studierenden müssen beim Studierenden-Service-Zentrum spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Praktikums eine Kopie des Praktikantenzeugnisses Ihrer Firma einreichen.
Aus diesem muss hervorgehen:
- die genaue Länge (Arbeitstage),
- die Art der Tätigkeit.
Für das Zeugnis gibt es keinen Vordruck seitens der Hochschule Landshut.
Eine Notenvergabe gibt es für das Praktikum selbst nicht, wohl aber für das Praxisseminar und für die praxisergänzenden Vertiefungsmodule.
An der Hochschule Landshut erfolgt die Eintragung „mit Erfolg“ oder „ohne Erfolg“ nach vollständiger Ableistung aller Anforderungen (Bestehen der praxisergänzenden Vertiefungsmodule, Vortrag, Bericht, Zeugnis).
Den Bericht geben die Studierenden beim Dozenten des Praxisseminars gegen Ende des Praxissemesters ab.
Der schriftliche Tätigkeitsbericht umfasst ca. 15 Seiten.
Nein, er muss vom Betrieb, bei dem Sie Praktikum machen, nicht unterschrieben werden. Aber die Studierenden müssen sicher stellen, dass sie nichts Vertrauliches in den Bericht schreiben. Deshalb kann es sinnvoll sein, den Bericht dem Betreuer im Betrieb zu zeigen oder das Ganze zumindest mit ihm abzuklären.
Das sollte man möglichst vermeiden.
Beachten Sie, dass die Bachelorarbeit erst nach vollständigem Abschluss des Praxissemesters angemeldet werden darf.
Ja, das ist möglich.
Mehr Informationen hierzu gibt im International Office.
Die Studierenden im Ausland werden auf Antrag von den "Praxisergänzenden Vertiefungsmodulen" befreit. Es muss aber der Bericht geschrieben und der Vortrag gehalten werden.
In der Rahmenprüfungsordnung (RaPO) und in den Studien- und Prüfungsordnungen (SPO) der jeweiligen Studiengänge.