Akkreditierter Studiengang
Hebamme primärqualifizierend (dual)
Bachelor
Bei dem seit dem Wintersemester 2023/24 angebotenen Studiengang „Hebamme primärqualifizierend“ handelt es sich um ein duales Vollzeitstudium. In jedem Semester findet ein zusammenhängender Theorieblock an der Hochschule Landshut und ein Praxisblock bei einer unserer kooperierenden Praxiseinrichtungen statt. Beim Praxispartner erhalten Sie einen Ausbildungsvertrag und eine entsprechende Ausbildungsvergütung. An der Hochschule Landshut haben Sie einen Studienplatz.
Start | Wintersemester |
---|---|
Zulassung | Zulassungsbeschränkt |
Bewerbungszeitraum | - |
Studienformat | Vollzeit, mit vertiefter Praxis, Verbundsstudium |
Studiengebühren | Keine (nur Semesterbeitrag) |
Regelstudienzeit | 7 Semester |
Sprache | Deutsch |
ECTS | 210 |
Akkreditierter Studiengang | |
Das Studium / Profil
Hebammen sind hochqualifizierte Fachkräfte für die ganzheitliche Betreuung von Frauen in der faszinierenden Lebensphase von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillzeit und Familienwerdung sowie für die gesundheitliche Versorgung von Neugeborenen und Säuglingen. Sie sind damit nicht nur eine wertvolle Stütze für werdende Eltern, sondern leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag für die Gesundheit einer Gesellschaft.
Mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG) wurde die Hebammenausbildung in Deutschland grundlegend reformiert und modernisiert. Der Weg in den Hebammenberuf verläuft nun ausschließlich über ein akademisches Vollzeitstudium.
Abschluss und staatliches Examen
Neben den studiengangsspezifischen Hochschulprüfungen absolvieren Sie die staatliche Prüfung zur Erlangung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“, die wiederum Voraussetzung zum Erwerb der Berufserlaubnis sind. Das Studium schließt mit dem Abschlussgrad „Bachelor of Science“ und dem staatlichen Examen zur Hebamme ab, sodass Sie dazu berechtigt sind, (mindestens) in allen Ländern der Europäischen Union als Hebamme zu arbeiten.
Inhalte und Studienverlauf
Der Studiengang Hebamme primärqualifizierend an der Hochschule Landshut bildet Sie in allen für die Berufsausübung relevanten Bereichen der Hebammenarbeit aus. Es handelt es sich um ein duales Vollzeitstudium mit 30 ECTS-Punkten pro Semester. Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester und das Studium schließt mit 210 ECTS-Punkten, dem Abschlussgrad "Bachelor of Science" und der staatlichen Prüfung zur Erlangung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“ ab.
Perspektiven nach dem Studium
Im Studiengang „Hebamme primärqualifizierend“ erwerben Sie aktuelles Wissen in Kernbereichen der Hebammenarbeit und können zur Verbesserung der geburtshilflichen Versorgungsqualität beitragen.
Durch den Erwerb wissenschaftlicher Kompetenzen können Sie daran mitwirken, die Hebammenwissenschaft in Deutschland zu stärken.
Persönliche Voraussetzungen
Um ein Studium absolvieren zu können, muss man nicht nur formale Voraussetzungen erfüllen. Studieren bedeutet wissenschaftliches Lernen und (Er-)Forschen und erfordert ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Organisationsfähigkeit, Belastbarkeit, Motivation, Disziplin und analytischen Fähigkeiten.
Denn neben den Vorlesungen, Übungen und Seminaren besteht der umfangreichere Teil des Studiums aus Eigenarbeit (Bearbeitung von Aufgaben, Projekten und wissenschaftlichen Texten etc.).
Diese Eigenverantwortung ermöglicht es aber auch, sich den Studienalltag selbst zu organisieren und eigene persönliche Schwerpunkte zu setzen, um so letztlich unabhängig und selbstbestimmt lernen zu können. Darüber hinaus sollte das Lesen englischer (Fach-)Literatur für Sie eine zu bewältigende Herausforderung darstellen.
Voraussetzungen und Bewerbung
Zugangsvoraussetzungen
Der Studiengang Hebamme primärqualifizierend ist zulassungsbeschränkt, d.h. es gibt nur eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen. Diese Zahl ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätzen bei den Kooperationspartnern. Zugangsvoraussetzung zum Studium ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung. Diese besitzt, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Mit (Fach-)Abitur:
- Allgemeine Hochschulreife
- Fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife
Ohne Abitur:
Es gelten die Zugangsvoraussetzungen nach §10 des Hebammengesetzes
Bewerbung
Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester (Beginn 01. Oktober). Eine Zulassung ist ab Mitte April zu beantragen. Der Bewerbungsprozess für einen Studienplatz im dualen Studiengang „Hebamme primärqualifizierend (B.Sc.)“ verläuft in mehreren Phasen an der Hochschule und beim Praxispartner. Die Bewerbung erfolgt zunächst über das Online Portal der Hochschule. Bewerber und Bewerberinnen registrieren sich, laden dort die erforderlichen Unterlagen hoch und wählen jene Praxisstandorte aus, die für Sie in Frage kommen. Hierbei gilt zu beachten, dass die Auswahl mehrerer Praxispartner unter Umständen die Chancen auf einen Studienplatz erhöht.
Nach Reihung entsprechend der Abschlussnote der Ausbildung, die den Hochschulzugang ermöglicht (z.B. Abiturnote), werden die Unterlagen der Bestgereihten an die kooperierenden Praxiseinrichtungen übermittelt. Bitte reichen Sie Ihr Zeugnis so früh wie möglich bei uns ein. Die Praxiseinrichtungen führen Bewerbungsgespräche und erstellen im Anschluss für den eigenen Standort eine Liste, anhand derer die Hochschule Zulassungsbescheide mit aufschiebender Wirkung erlässt. Bewerberinnen haben dann vier Wochen Zeit, um den vom Praxispartner angebotenen Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung (Ausbildungsvertrag) zu unterzeichnen. Anschließend kann die Immatrikulation an der Hochschule erfolgen.
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Häufig gestellte Fragen
Es gilt zu unterscheiden, ob man sich für einen Bachelor- oder Masterstudiengang bewirbt. Des Weiteren gibt es einen Unterschied, ob das Bachelorstudium zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt (mit NC) ist. Weiterführend Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren findet man hier.
Für einzelne Studiengänge legt die Hochschule die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze fest. Aus den jeweils eingehenden Bewerbungen um einen Studienplatz in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden die Notenbesten aus verschiedenen Gruppen (Abitur, Fachabitur, Meister, Zweitstudium etc.) nach Bildung einer Rangliste zugelassen, bis die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze erreicht ist. Aus der Durchschnittsnote des zuletzt vergebenden Studienplatzes ergibt sich der NC (Numerus Clausus, Notenschnitt für die Zulassung) jedes Jahr neu. Erfahrungsgemäß schwankt der NC bei wenigen zu vergebenden Studienplätzen von Jahr zu Jahr recht stark und kann im Vorfeld der Zulassung nicht vorhergesagt werden. Es wird also nicht der zur Zulassung notwendige Notenschnitt vorab vorgegeben, sondern die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze.
Je nachdem ob man etwas Ähnliches oder den selben Studiengang bereits woanders studiert hat, bewirbt man sich entweder für ein höheres Semester oder aber man beginnt einen neuen Studiengang im ersten Fachsemester. Bei einer Bewerbung für ein höheres Semester entscheiden insbesondere die anrechenbaren Prüfungsleistungen darüber, ob man zugelassen werden kann. Mehr Informationen hier.
Sofern nachweislich bereits vergleichbare Kompetenzen erworben wurden –sei es durch berufliche Erfahrungen oder im Rahmen eines vorangehenden Studiums- kann man sich diese auf Antrag anrechnen bzw. anerkennen lassen. Der Antrag ist im Studierenden-Service-Zentrum einzureichen und wird anschließend von der zuständigen Prüfungskommission geprüft. Die Entscheidung wird einem nach ca. 2-3 Wochen mitgeteilt. Den Antrag findet man hier.
Nachdem man sich im Bewerberportal registriert und die Unterlagen hochgeladen hat, wird man dort über den Bewerbungsfortschritt laufend informiert. Sollte etwas fehlen oder fehlerhaft sein, was zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen würde, bekommt man das dort auch angezeigt. Der Zulassungsbescheid steht dort dann auch zum Download bereit. Zum Bewerberportal geht es hier.
Im Rahmen des Bewerbungsprozesses muss man im Falle der Annahme des Studienplatzangebots seine Krankenversicherung kontaktieren und diese darüber informieren, dass man beabsichtigt, ein Studium an der Hochschule Landshut zu beginnen. Die Krankenversicherung bestätigt daraufhin durch eine digitale Meldung direkt an uns, dass dort ein Krankenversicherungsschutz besteht. Wenn man privat krankenversichert ist, muss man eine gesetzliche Krankenkasse konsultieren und dort eine Befreiungsbestätigung in Auftrag geben. Auch diese wird uns digital gemeldet. Informationen zur Krankenversicherung während des Studiums findet man hier.
Durch die Bezahlung des Studierendenwerksbeitrages, der vor Aufnahme des Studiums und dann einmal im Semester zu entrichten ist, erwirbt man ein Semesterticket. Dieses Semesterticket berechtigt zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Geltungsbereich des Landshuter Verkehrsverbunds (LAVV). Das Semesterticket ist auf dem Studierendenausweis aufgedruckt und ist unaufgefordert vor Fahrtantritt vorzuzeigen. Details findet man hier.
Den Studierendenausweis bekommt man vor Aufnahme des Studiums per Post zugeschickt. Mit dem Studierendenausweis bezahlt man beispielsweise in der Mensa oder nutzt die 24-Stunden-Bibliothek. Des Weiteren ist das Semesterticket auf dem Studierendenausweis aufgedruckt. Der Studierendenausweis muss nach erfolgter Rückmeldung für das Folgesemester neu validiert werden. Mehr dazu findet man hier.
Für sämtliche Studiengänge, die nicht der Weiterbildungsakademie angehören, fallen grundsätzlich keine Studiengebühren an. Unabhängig davon muss einmal pro Semester der Studierendenwerksbeitrag entrichtet werden. Durch diesen Solidarbeitrag werden beispielsweise die Mensa oder die Wohnheime des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz finanziell mitunterstützt. Das Semesterticket ist darin ebenfalls enthalten. Weiterführende Infos hier.
Wir laden alle Studieninteressierten gerne zu unseren Infoveranstaltungen am Campus ein! Neben dem Studieninfotag, gibt es auch kleinere Online- und Präsenzangebote wie den Hochschul-Podcast oder den Bewerbertag u.v.m., bei denen man sich ausführlich über Studiengänge und die Hochschule Landshut informieren kann. Für persönliche Beratungsgespräche können jederzeit auch unsere Beratungsangebote genutzt werden.
Am Studienstart werden unsere Erstis herzlich willkommen geheißen und mit allen notwendigen Informationen versorgt. Sie bekommen eine Einführung in die Funktionsweise der Hochschul-Plattformen, den Vorlesungsplan, das Studium Generale und vieles mehr!
Das BAföG wird vom Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz verwaltet. Dieses befindet sich in Regensburg. Entweder man wendet sich direkt dorthin oder an die Zweig-Beratungsstelle des Studentenwerks N/O für BAföG im E-Gebäude.
Die Hochschule Landshut sowie das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz bietet den Studierenden in schwierigen Lebenslagen eine kostenfreie psychologische Beratung. Setzen Sie sich jederzeit gerne mit den Ansprechpersonen in Kontakt.
In der Hochschul-Jobbörse inserieren attraktive Unternehmen studienrelevante Stellenanzeigen wie Praktikumsstellen, Werkstudierendentätigkeiten oder Berufseinsteigerpositionen. Darüber hinaus bietet die Nebenjobbörse eine Vielzahl an Mini- und Ferienjobs zur Studienfinanzierung.
Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz verwaltet aktuell drei öffentliche Studierendenwohnheime in unmittelbarer Nähe zur Hochschule. Zusätzlich gibt es noch sechs weitere Wohnheime von privaten Trägern. Mehr Informationen hier.
Informationen für Studierende
Sollten Sie Fragen zum Studiengang haben, stehen Ihnen die Zentrale Studienberatung sowie die Studienfachberatung und die Fakultät jederzeit gerne zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auf Veranstaltungen wie den Studieninformationstagen, den Schnuppertagen, usw. über den Studiengang informieren.
Mehr erfahrenInformationen für Schulen
Sollten Sie als Schule bzw. mehrere Schulen Interesse an der Vorstellung des Studiengangs an Ihrer Schule bzw. im Verbund mit mehreren Schulen haben, so können Sie sich gerne an die Zentrale Studienfachberatung der Hochschule oder die Fakultät für Interdisziplinäre Studien wenden.
Weitere Informationen für Studieninteressierte
Sollten Sie Interesse am Studiengang haben, wenden Sie sich bei Fragen vor Studienantritt bitte an folgende Anlaufstellen: