Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe Dual mit vertiefter Praxis
Bachelor
Ziel des grundständigen Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe dual mit vertiefter Praxis ist die Befähigung zu selbständigem professionellen Handeln in unterschiedlichen Praxisfeldern Sozialer Arbeit - insbesondere in den Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe - auf Basis wissenschaftlicher Theorien und begründeter Handlungsmethoden.
Start | Wintersemester |
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Zulassung | Zulassungsfrei |
Bewerbungszeitraum | - |
Studienformat | Vollzeit, mit vertiefter Praxis |
Studiengebühren | Keine (nur Semesterbeitrag) |
Regelstudienzeit | 7 Semester |
Sprache | Deutsch |
ECTS | 210 |
Das Studium
Ziel des grundständigen Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe Dual mit vertiefter Praxis ist die Befähigung zum professionellen Handeln in der Sozialen Arbeit, insbesondere in den vielfältigen Praxisfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Im Studiengang werden wissenschaftliche Theorien und Handlungsmethoden vermittelt und angewendet. Das Studium ermöglicht ein systematisches und wissenschaftsbasiertes Handeln im Feld.
Studiengangsflyer
Warum ein Duales Studium?
In dem Video gehen wir auf folgende Fragen ein:
- Was bedeutet Studium dual mit vertiefter Praxis?
- Was macht das duale Studium anders als ein normales Studium?
- Wer sind unsere Praxispartner?
- Gelten Qualitätsstandards?
- Wieviel Stunden soll bzw. darf ich arbeiten?
- Ein fester Arbeitgeber während des ganzen Studiums?
- An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
Inhalte und Studienverlauf
Ab dem dritten Semester findet die Spezialisierung auf den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe statt. Bis dahin werden grundlegende Theorien und Handlungsfelder so wie rechtliche Grundlagen der Sozialen Arbeit erlernt.
Mehr erfahrenPerspektiven nach dem Studium
Nach Abschluss eines Bachelorstudiums in Sozialer Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe eröffnen sich viele Berufsmöglichkeiten. Potenzielle Arbeitsfelder umfassen Jugendzentren, Jugendämter, Beratungsstellen und andere Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Es können unterstütztende Tätigkeiten für Familien übernommen werden oder in der Frühförderung sowie Arbeit mit traumatisierten Jugendlichen. Es besteht auch die Option einer Karriere in Forschung, Lehre oder als selbstständige*r Berater:in.
Studiumsvoraussetzungen
Um erfolgreich in Praxisfeldern der Sozialen Arbeit tätig zu sein, sind persönliche Eigenschaften wie Empathie, einfühlsame Kommunikation, Geduld und Einfühlungsvermögen von großer Bedeutung. Auch Flexibilität, Teamgeist, ethisches Handeln sowie die Fähigkeit zur Selbstreflexion und Respekt für Vielfalt sind unerlässlich. Ein offener Umgang mit anderen, die Fähigkeit, sich in verschiedene Perspektiven einzufühlen und gleichzeitig klare Grenzen setzen zu können, sind ebenfalls wichtige Eigenschaften für diesen Beruf.
Während des Studiums und natürlich auch danach, ist das Erlernen von theoretischem Wissen und fachlichen Methoden unerlässlich.
Mehr erfahrenInformationen für Studierende
Hier erhalten Studierende Informationen über die für sie relevanten Dokumente, wie das Modulhandbuch und den Studien- und Prüfungsplan.
Mehr erfahrenDie Hochschule kennenlernen
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Häufig gestellte Fragen
Es gilt zu unterscheiden, ob man sich für einen Bachelor- oder Masterstudiengang bewirbt. Des Weiteren gibt es einen Unterschied, ob das Bachelorstudium zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt (mit NC) ist. Weiterführend Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren findet man hier.
Für einzelne Studiengänge legt die Hochschule die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze fest. Aus den jeweils eingehenden Bewerbungen um einen Studienplatz in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden die Notenbesten aus verschiedenen Gruppen (Abitur, Fachabitur, Meister, Zweitstudium etc.) nach Bildung einer Rangliste zugelassen, bis die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze erreicht ist. Aus der Durchschnittsnote des zuletzt vergebenden Studienplatzes ergibt sich der NC (Numerus Clausus, Notenschnitt für die Zulassung) jedes Jahr neu. Erfahrungsgemäß schwankt der NC bei wenigen zu vergebenden Studienplätzen von Jahr zu Jahr recht stark und kann im Vorfeld der Zulassung nicht vorhergesagt werden. Es wird also nicht der zur Zulassung notwendige Notenschnitt vorab vorgegeben, sondern die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze.
Je nachdem ob man etwas Ähnliches oder den selben Studiengang bereits woanders studiert hat, bewirbt man sich entweder für ein höheres Semester oder aber man beginnt einen neuen Studiengang im ersten Fachsemester. Bei einer Bewerbung für ein höheres Semester entscheiden insbesondere die anrechenbaren Prüfungsleistungen darüber, ob man zugelassen werden kann. Mehr Informationen hier.
Sofern nachweislich bereits vergleichbare Kompetenzen erworben wurden –sei es durch berufliche Erfahrungen oder im Rahmen eines vorangehenden Studiums- kann man sich diese auf Antrag anrechnen bzw. anerkennen lassen. Der Antrag ist im Studierenden-Service-Zentrum einzureichen und wird anschließend von der zuständigen Prüfungskommission geprüft. Die Entscheidung wird einem nach ca. 2-3 Wochen mitgeteilt. Den Antrag findet man hier.
Nachdem man sich im Bewerberportal registriert und die Unterlagen hochgeladen hat, wird man dort über den Bewerbungsfortschritt laufend informiert. Sollte etwas fehlen oder fehlerhaft sein, was zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen würde, bekommt man das dort auch angezeigt. Der Zulassungsbescheid steht dort dann auch zum Download bereit. Zum Bewerberportal geht es hier.
Im Rahmen des Bewerbungsprozesses muss man im Falle der Annahme des Studienplatzangebots seine Krankenversicherung kontaktieren und diese darüber informieren, dass man beabsichtigt, ein Studium an der Hochschule Landshut zu beginnen. Die Krankenversicherung bestätigt daraufhin durch eine digitale Meldung direkt an uns, dass dort ein Krankenversicherungsschutz besteht. Wenn man privat krankenversichert ist, muss man eine gesetzliche Krankenkasse konsultieren und dort eine Befreiungsbestätigung in Auftrag geben. Auch diese wird uns digital gemeldet. Informationen zur Krankenversicherung während des Studiums findet man hier.
Durch die Bezahlung des Studierendenwerksbeitrages, der vor Aufnahme des Studiums und dann einmal im Semester zu entrichten ist, erwirbt man ein Semesterticket. Dieses Semesterticket berechtigt zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Geltungsbereich des Landshuter Verkehrsverbunds (LAVV). Das Semesterticket ist auf dem Studierendenausweis aufgedruckt und ist unaufgefordert vor Fahrtantritt vorzuzeigen. Details findet man hier.
Den Studierendenausweis bekommt man vor Aufnahme des Studiums per Post zugeschickt. Mit dem Studierendenausweis bezahlt man beispielsweise in der Mensa oder nutzt die 24-Stunden-Bibliothek. Des Weiteren ist das Semesterticket auf dem Studierendenausweis aufgedruckt. Der Studierendenausweis muss nach erfolgter Rückmeldung für das Folgesemester neu validiert werden. Mehr dazu findet man hier.
Für sämtliche Studiengänge, die nicht der Weiterbildungsakademie angehören, fallen grundsätzlich keine Studiengebühren an. Unabhängig davon muss einmal pro Semester der Studierendenwerksbeitrag entrichtet werden. Durch diesen Solidarbeitrag werden beispielsweise die Mensa oder die Wohnheime des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz finanziell mitunterstützt. Das Semesterticket ist darin ebenfalls enthalten. Weiterführende Infos hier.
Wir laden alle Studieninteressierten gerne zu unseren Infoveranstaltungen am Campus ein! Neben dem Studieninfotag, gibt es auch kleinere Online- und Präsenzangebote wie den Hochschul-Podcast oder den Bewerbertag u.v.m., bei denen man sich ausführlich über Studiengänge und die Hochschule Landshut informieren kann. Für persönliche Beratungsgespräche können jederzeit auch unsere Beratungsangebote genutzt werden.
Am Studienstart werden unsere Erstis herzlich willkommen geheißen und mit allen notwendigen Informationen versorgt. Sie bekommen eine Einführung in die Funktionsweise der Hochschul-Plattformen, den Vorlesungsplan, das Studium Generale und vieles mehr!
Das BAföG wird vom Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz verwaltet. Dieses befindet sich in Regensburg. Entweder man wendet sich direkt dorthin oder an die Zweig-Beratungsstelle des Studentenwerks N/O für BAföG im E-Gebäude.
Die Hochschule Landshut sowie das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz bietet den Studierenden in schwierigen Lebenslagen eine kostenfreie psychologische Beratung. Setzen Sie sich jederzeit gerne mit den Ansprechpersonen in Kontakt.
In der Hochschul-Jobbörse inserieren attraktive Unternehmen studienrelevante Stellenanzeigen wie Praktikumsstellen, Werkstudierendentätigkeiten oder Berufseinsteigerpositionen. Darüber hinaus bietet die Nebenjobbörse eine Vielzahl an Mini- und Ferienjobs zur Studienfinanzierung.
Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz verwaltet aktuell drei öffentliche Studierendenwohnheime in unmittelbarer Nähe zur Hochschule. Zusätzlich gibt es noch sechs weitere Wohnheime von privaten Trägern. Mehr Informationen hier.