Praxistätigkeit Master Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit
Methoden Klinischer Sozialarbeit während des Studiums anwenden und reflektieren
Im Masterstudiengang "Soziale Arbeit: Klinische Sozialarbeit" wird großen Wert auf eine starke Praxisorientierung gelegt. Sämtliche Ausbildungsinhalte werden anwendungsorientiert vermittelt - mit einem intensiven Praxisbezug und einem hohen Anteilen an Selbst- und Praxisreflexion.
Ergänzend dazu ist von den Masterstudierenden während des zweiten und dritten Semesters im Rahmen der Module 2.1. und 3.1 eine studienbegleitende Praxistätigkeit von mindestens vier Semesterwochenstunden (= drei Arbeitsstunden pro Woche) in einem einschlägigen Praxisfeld Klinischer Sozialarbeit abzuleisten. In dieser Arbeitstätigkeit wenden Studierende gelernte Studieninhalte unmittelbar in der Praxis an und sammeln weitere berufspraktische Erfahrungen, die gleichzeitig durch die Koppelung an eine entsprechende Lehrveranstaltung professionell reflektiert werden (v.a. Reflexion der eigenen Fallarbeit).
Die Masterstudierenden werden hierdurch bereits während des Studiums dazu befähigt spezialisierte klinisch-sozialarbeiterische Beratung und Behandlung eigenverantwortlich durchzuführen.
Der geltende Arbeitsvertrag ist zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular auf Genehmigung der studienbegleitenden Praxistätigkeit digital an das Praxisreferat bis spätestens zu folgenden Terminen abzugeben:
Anträge für das zweite Semester (Wintersemester) | bis spätestens 10. Oktober |
Anträge für das dritte Semester (Sommersemester) | bis spätestens 25. März |
Die erfolgreiche Ableistung der notwendigen Mindeststundenanzahl von 45 Stunden muss pro Semester durch den Arbeitgeber schriftlich bestätigt werden. Die Bestätigung ist bis zum Ende des jeweiligen Prüfungszeitraums digital an das Praxisreferat zu übermitteln.