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Studieren mit vertiefter Praxis

Gleichzeitig mit dem Studium Berufserfahrung in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit erwerben

Zwei Personen sitzen zusammen an einem Tisch und schauen sich an.

Seit dem Wintersemester 2023/24 können die beiden Bachelorstudiengänge "Soziale Arbeit" und "Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe" an der Fakultät Soziale Arbeit auch in der Studienform dual mit vertiefter Praxis mit eigenständiger Studien- und Prüfungsordnung absolviert werden.
Zusätzlich zu den Vorlesungen und Seminaren an der Hochschule finden Praxisphasen bei einem Praxispartner der Sozialen Arbeit statt. Das erlernte Theoriewissen an der Hochschule kann somit direkt in der Praxisphase umgesetzt und kritisch hinterfragt werden. Umgekehrt helfen die Erfahrungen aus dem Berufsalltag wiederum Inhalte in den Seminaren und Vorlesungen besser zu verstehen. Diese Theorie-Praxis-Verzahnung (TPV) wird durch ein verpflichtendes Reflexionsseminar pro Semester inhaltlich unterstützt und der Austausch unter den Dualstudierenden gefördert. 

Vorteile für Studierende

  • praxisnahes Studium durch direkte Verzahnung von Theoriewissen und Praxiserfahrungen
  • Sammlung von Berufserfahrung in der Sozialen Arbeit bereits während des Studiums
  • Beratung und Begleitung durch das Praxisreferat
  • Aufbau eines beruflichen Netzwerks
  • Ausbau von fachlichen und persönlichen Kompetenzen
  • Monatliche Vergütung durch den Praxispartner während des Studiums 

Vorteile für Praxispartner

  • Frühzeitige Sicherung von hochqualifizierten und motivierten Nachwuchskräften
  • enge Bindung der Studierenden an die Einrichtung
  • Umfassende Kennenlernphase - es bleibt genügend Zeit, um die optimale Einsetzbarkeit der späteren Absolventen und Absolventinnen herauszufinden
  • Wegfall von zeitintensiven Einarbeitungszeiten und damit zusätzlichen Kosten bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis 
  • Wissenstransfer durch engen Kontakt zur Hochschule

Kooperationspartner der Fakultät Soziale Arbeit für ein Studium mit vertiefter Praxis

Stadtjugendamt Landshut

Startklar Soziale Arbeit Niederbayern

Landratsamt Regen

Landratsamt Rottal-Inn

Vertiefende Praxisphasen während des Studiums

Zusätzlich zum Praxissemester sind im Studium mit vertiefter Praxis mindestens 900 Praxisstunden bei einem Praxispartner der Sozialen Arbeit bzw. Kinder- und Jugendhilfe über die gesamte Studiendauer abzuleisten.

Die Praxisstunden sind vorranging in den vorlesungs- und prüfungsfreien Zeiten abzuleisten, können allerdings in Absprache mit dem Praxispartner auch während der Vorlesungszeit abgeleistet werden, sofern der Vorlesungsplan dies zulässt.
Insgesamt dürfen nicht mehr als 20 Stunden pro Woche vertraglich zwischen Dualstudierenden und Praxispartnern vereinbart werden.   

Auch in den vertiefenden Praxisphasen sind gewisse Qualitätskriterien - ähnlich zum Praxissemester - einzuhalten, u.a. Arbeitsbereich der Sozialen Arbeit und Betreuung durch eine Fachkraft der Sozialen Arbeit.

Hinweise für Praxispartner dual mit vertiefter Praxis

Einrichtungen und Träger Sozialer Arbeit werden durch die Unterzeichnung des Kooperationsvertrags mit der Hochschule Landshut und der Bereitschaft zur Umsetzung der fakultätsspezifischen Richtlinien der Fakultät Soziale Arbeit für das Studium mit vertiefter Praxis zum offiziellen Praxispartner.

Zwischen Praxispartnern und Dualstudierenden wird zusätzlich ein Bildungsvertrag über die Dauer des Studiums (3,5 Jahre) abgeschlossen.

Für die Ableistung des Praxissemesters sind vom Praxispartner die notwendigen Qualitätskriterien zu gewährleisten.

Das Praxisreferat und die Praxispartner arbeiten bei der Umsetzung des Studiums mit vertiefter Praxis zusammen und unterstützen die Studierenden.

Ablauf im Überblick

Studieninteressierte / StudierendeKooperationspartnerHochschule/Fakultät Soziale Arbeit
  • Bewerbung um einen Studienplatz an der Fakultät Soziale Arbeit
  • Bewerbung bei einem Kooperationspartner/Träger aus dem Bereich der Sozialen Arbeit
  • Vorlage eines Bildungsvertrags (bei der Studienplatzbewerbung oder bis spätestens zum Ende des 1. Semesters)
  • Kontaktaufnahme mit der Hochschule Landshut zum Abschluss eines Kooperationsvertrags
  • Stellenausschreibung veröffentlichen
  • Begleitung und Anleitung der Studienrenden in Kooperation mit der Fakultät Soziale Arbeit
  • Akquise und Gespräche mit potentiellen Kooperationspartnern
  • Abschluss der Kooperationsverträge mit den Trägern der Sozialen Arbeit
  • Beratung und Begleitung der Studieninteressierten/Studierenden während des Dualen Studiums durch die Fakultät Soziale Arbeit