Akkreditierter Studiengang
Gebärdensprachdolmetschen
Bachelor
Im grundständigen Bachelor-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen wird praxisorientiert selbstständiges und professionelles Handeln als Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherin vermittelt. Grundlage hierfür bieten wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden. Darüber hinaus werden die Studierenden in den verschiedenen Modulen auf ihre künftige Tätigkeit als Gebärdensprachdolmetscher bzw. -dolmetscherinnen vorbereitet.
Start | Wintersemester |
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Zulassung | Zulassungsfrei |
Bewerbungszeitraum | 15.04.2025 - 15.07.2025 |
Studienformat | Vollzeit |
Studiengebühren | Keine (nur Semesterbeitrag) |
Regelstudienzeit | 7 Semester |
Sprache | Deutsch |
ECTS | 210 |
Akkreditierter Studiengang | |
Das Studium / Profil
Der einzigartige Studiengang trägt dazu bei, dem Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegenzuwirken. Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher werden in verschiedenen Bereichen eingesetzt und tragen zur Teilhabe gehörloser Menschen bei. Dabei bauen die Module systematisch aufeinander auf und verknüpfen erworbenes Wissen. Ziel ist es, dass die angehenden Dolmetscher und Dolmetscherinnen in der Lage sind, das eigene professionelle Handeln theoriebezogen und an den ethischen Prinzipien des Gebärdensprachdolmetschens ausgerichtet zu reflektieren.
Inhalte und Studienverlauf
Struktur und Aufbau des Studiums orientieren sich an der Idee der Grundständigkeit bei gleichzeitiger Vertiefung. Dabei werden aufeinander aufbauend die Kernkompetenzen des Gebärdensprachdolmetschens vermittelt.
Mehr erfahrenPerspektiven nach dem Studium
Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen werden in verschiedenen Bereichen eingesetzt und tragen zur Teilhabe gehörloser Menschen bei.
Erfahrungsberichte
Zugangsvoraussetzungen
Für den Studiengang Gebärdensprachdolmetschen gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (siehe Art. 43 Abs. 2 und 7 sowie Art. 45 BayHSchG)
- Deutsche Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe B2
- Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache (DGS) auf der Niveaustufe A1. Diese sind vor Beginn des Studiums durch einen der folgenden Kurse nachzuweisen:
- Nachweis von DGS-Unterricht (mind. 30 Stunden) oder
- Absolvierung eines DGS-Vorkurses. Im unmittelbaren Hochschulumfeld bietet sich z.B. der Vorkurs bei Blickfang in München an Fakultativer Selbsteinschätzungstest: Vor Aufnahme des Studiums findet ein fakultatives Selbsteinschätzungsgespräch statt, zu dem Sie eingeladen werden. Gegenstand des Tests ist ein einfaches Alltagsgespräch in DGS sowie ein Austausch über das Berufsfeld Gebärdensprachdolmetschen, Gebärdensprachgemeinschaft und zu studienrelevanten Eigenschaften. Sollten Sie bis zum Selbsteinschätzungstest nicht alle Voraussetzungen bzgl. der Gebärdensprachkenntnisse erfüllen, genügt vorerst der Nachweis der Anmeldung zum Vorkurs. Es geht hier vor allem darum, den Studiengang Gebärdensprachdolmetschen kennenzulernen und mit Ihren Erwartungen zu reflektieren.
Anforderungsprofil
Gebärdensprachdolmetscher werden in vielfältigen Bereichen eingesetzt. Um ihre Tätigkeit angemessen und professionell ausüben zu können, sind vielfältige und differenzierte Kompetenzen erforderlich. Diese sind maßgeblicher Gegenstand des Studiums.
Studieninteressierte sollten eine rasche Auffassungsgabe, ein hohes Maß an Reflexionsfähigkeit und -willigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, psychische Stabilität und Offenheit mitbringen. Ein ausgeprägtes Interesse an der Kultur und Gemeinschaft der Gehörlosen sowie Freude am Erlernen einer Fremdsprache sind unabdingbar.
Die Hochschule kennenlernen
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Häufig gestellte Fragen
Es gilt zu unterscheiden, ob man sich für einen Bachelor- oder Masterstudiengang bewirbt. Des Weiteren gibt es einen Unterschied, ob das Bachelorstudium zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt (mit NC) ist. Weiterführend Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren findet man hier.
Für einzelne Studiengänge legt die Hochschule die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze fest. Aus den jeweils eingehenden Bewerbungen um einen Studienplatz in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden die Notenbesten aus verschiedenen Gruppen (Abitur, Fachabitur, Meister, Zweitstudium etc.) nach Bildung einer Rangliste zugelassen, bis die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze erreicht ist. Aus der Durchschnittsnote des zuletzt vergebenden Studienplatzes ergibt sich der NC (Numerus Clausus, Notenschnitt für die Zulassung) jedes Jahr neu. Erfahrungsgemäß schwankt der NC bei wenigen zu vergebenden Studienplätzen von Jahr zu Jahr recht stark und kann im Vorfeld der Zulassung nicht vorhergesagt werden. Es wird also nicht der zur Zulassung notwendige Notenschnitt vorab vorgegeben, sondern die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze.
Je nachdem ob man etwas Ähnliches oder den selben Studiengang bereits woanders studiert hat, bewirbt man sich entweder für ein höheres Semester oder aber man beginnt einen neuen Studiengang im ersten Fachsemester. Bei einer Bewerbung für ein höheres Semester entscheiden insbesondere die anrechenbaren Prüfungsleistungen darüber, ob man zugelassen werden kann. Mehr Informationen hier.
Sofern nachweislich bereits vergleichbare Kompetenzen erworben wurden –sei es durch berufliche Erfahrungen oder im Rahmen eines vorangehenden Studiums- kann man sich diese auf Antrag anrechnen bzw. anerkennen lassen. Der Antrag ist im Studierenden-Service-Zentrum einzureichen und wird anschließend von der zuständigen Prüfungskommission geprüft. Die Entscheidung wird einem nach ca. 2-3 Wochen mitgeteilt. Den Antrag findet man hier.
Nachdem man sich im Bewerberportal registriert und die Unterlagen hochgeladen hat, wird man dort über den Bewerbungsfortschritt laufend informiert. Sollte etwas fehlen oder fehlerhaft sein, was zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen würde, bekommt man das dort auch angezeigt. Der Zulassungsbescheid steht dort dann auch zum Download bereit. Zum Bewerberportal geht es hier.
Im Rahmen des Bewerbungsprozesses muss man im Falle der Annahme des Studienplatzangebots seine Krankenversicherung kontaktieren und diese darüber informieren, dass man beabsichtigt, ein Studium an der Hochschule Landshut zu beginnen. Die Krankenversicherung bestätigt daraufhin durch eine digitale Meldung direkt an uns, dass dort ein Krankenversicherungsschutz besteht. Wenn man privat krankenversichert ist, muss man eine gesetzliche Krankenkasse konsultieren und dort eine Befreiungsbestätigung in Auftrag geben. Auch diese wird uns digital gemeldet. Informationen zur Krankenversicherung während des Studiums findet man hier.
Durch die Bezahlung des Studierendenwerksbeitrages, der vor Aufnahme des Studiums und dann einmal im Semester zu entrichten ist, erwirbt man ein Semesterticket. Dieses Semesterticket berechtigt zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Geltungsbereich des Landshuter Verkehrsverbunds (LAVV). Das Semesterticket ist auf dem Studierendenausweis aufgedruckt und ist unaufgefordert vor Fahrtantritt vorzuzeigen. Details findet man hier.
Den Studierendenausweis bekommt man vor Aufnahme des Studiums per Post zugeschickt. Mit dem Studierendenausweis bezahlt man beispielsweise in der Mensa oder nutzt die 24-Stunden-Bibliothek. Des Weiteren ist das Semesterticket auf dem Studierendenausweis aufgedruckt. Der Studierendenausweis muss nach erfolgter Rückmeldung für das Folgesemester neu validiert werden. Mehr dazu findet man hier.
Für sämtliche Studiengänge, die nicht der Weiterbildungsakademie angehören, fallen grundsätzlich keine Studiengebühren an. Unabhängig davon muss einmal pro Semester der Studierendenwerksbeitrag entrichtet werden. Durch diesen Solidarbeitrag werden beispielsweise die Mensa oder die Wohnheime des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz finanziell mitunterstützt. Das Semesterticket ist darin ebenfalls enthalten. Weiterführende Infos hier.
Wir laden alle Studieninteressierten gerne zu unseren Infoveranstaltungen am Campus ein! Neben dem Studieninfotag, gibt es auch kleinere Online- und Präsenzangebote wie den Hochschul-Podcast oder den Bewerbertag u.v.m., bei denen man sich ausführlich über Studiengänge und die Hochschule Landshut informieren kann. Für persönliche Beratungsgespräche können jederzeit auch unsere Beratungsangebote genutzt werden.
Am Studienstart werden unsere Erstis herzlich willkommen geheißen und mit allen notwendigen Informationen versorgt. Sie bekommen eine Einführung in die Funktionsweise der Hochschul-Plattformen, den Vorlesungsplan, das Studium Generale und vieles mehr!
Das BAföG wird vom Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz verwaltet. Dieses befindet sich in Regensburg. Entweder man wendet sich direkt dorthin oder an die Zweig-Beratungsstelle des Studentenwerks N/O für BAföG im E-Gebäude.
Die Hochschule Landshut sowie das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz bietet den Studierenden in schwierigen Lebenslagen eine kostenfreie psychologische Beratung. Setzen Sie sich jederzeit gerne mit den Ansprechpersonen in Kontakt.
In der Hochschul-Jobbörse inserieren attraktive Unternehmen studienrelevante Stellenanzeigen wie Praktikumsstellen, Werkstudierendentätigkeiten oder Berufseinsteigerpositionen. Darüber hinaus bietet die Nebenjobbörse eine Vielzahl an Mini- und Ferienjobs zur Studienfinanzierung.
Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz verwaltet aktuell drei öffentliche Studierendenwohnheime in unmittelbarer Nähe zur Hochschule. Zusätzlich gibt es noch sechs weitere Wohnheime von privaten Trägern. Mehr Informationen hier.
Informationen für Studierende
Sollten Sie Fragen zum Studiengang haben, stehen Ihnen die Zentrale Studienberatung sowie die Studienfachberatung und die Fakultät jederzeit gerne zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auf Veranstaltungen, wie den Studieninformationstagen, den Schnuppertagen, usw. über den Studiengang informieren.
Mehr erfahrenInformationen für Schulen
Sollten Sie als Schule bzw. mehrere Schulen Interesse an der Vorstellung des Studiengangs an Ihrer Schule bzw. im Verbund mit mehreren Schulen haben, so können Sie sich gerne an die Zentrale Studienfachberatung der Hochschule oder die Fakultät für Interdisziplinäre Studien wenden.