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Zwei Personen führen eine Reanimation für Neugeborene durch.
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Akkreditierter Studiengang

Hebamme weiterqualifizierend
Bachelor

Beim Studiengang Hebamme weiterqualifizierend handelt es sich um einen weiterqualifizierenden Studiengang für bereits examinierte, altrechtlich ausgebildete Hebammen.

Mit Absolvierung des Studiums können Hebammen zusätzlich den Abschluss „Bachelor of Science“ erlangen.
Die bestehende berufliche Qualifikation als Hebamme wird angerechnet.

Start Wintersemester
ZulassungZulassungsfrei
Bewerbungszeitraum -
Studienformat Vollzeit, mit vertiefter Praxis, Verbundsstudium
Studiengebühren Keine (nur Semesterbeitrag)
Regelstudienzeit7 Semester (Durch Anrechnung der Ausbildung ist es möglich, auf 5 Semester zu verkürzen.)
SpracheDeutsch
ECTS210
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    Das Studium / Profil

    Die Herausforderungen im Hebammenberuf und die bisher dafür vorgesehene Ausbildung haben sich verändert: Mit dem seit dem 1. Januar 2020 gültigen Reformgesetz wurde die Hebammenausbildung in Deutschland bundesweit akademisiert, was in vielen anderen EU-Ländern bereits seit Jahren Standard ist. Damit soll sowohl den gestiegenen Anforderungen an die Geburtshilfe, als auch der Komplexität des verantwortungsvollen Hebammenberufs Rechnung getragen werden.

    Hebammen benötigen erweiterte Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen, selbstreflexiv zu handeln, Methoden weiterzuentwickeln, sowie aktuelle wissenschaftliche und auch interdisziplinäre Erkenntnisse in ihre Arbeit einfließen zu lassen. Ein Studium, bei dem sich Theorie- und Praxisphasen ausgewogen abwechseln, bildet daher künftig die Grundlage der Hebammenausbildung. Bei diesem seit dem Wintersemester 2020/21 angebotenen Studiengang handelt es sich um einen weiterqualifizierenden Studiengang für bereits examinierte, altrechtlich ausgebildete Hebammen.

    Abschluss

    Mit Absolvierung des Studiums können Hebammen zusätzlich den Abschluss „Bachelor of Science“ erlangen. Die bestehende berufliche Qualifikation als Hebamme wird angerechnet.

    Die Absolventen und Absolventinnen erhalten mit Abschluss des Studiums eine Bescheinigung über die Weiterbildung „Praxisanleitung im Hebammenwesen“, die dazu befähigt, Studierende gemäß Hebammengesetz praktisch auszubilden und anzuleiten. Informieren Sie sich vor Studienbeginn an Ihrem Arbeitsplatz über die Möglichkeit einer Aufwandsentschädigungspauschale sowie online über ein Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Hebammen unter 25 Jahren.

    Inhalte und Studienverlauf

    Das Curriculum im Studiengang Hebamme weiterqualifizierend besteht sowohl aus Elementen der Fachbereiche Hebammenwissenschaft und -fachwissen als auch aus praktischen und interdisziplinären Elementen.

    Perspektiven nach dem Studium

    Altrechtlich ausgebildeten Hebammen, die einen akademischen Abschluss erwerben, bieten sich, zusätzlich zur klassischen Hebammenarbeit, vielfältige attraktive Berufsaussichten: Sie können sich für eine Tätigkeit als Praxisanleitung nach dem neuen Hebammengesetz entscheiden und damit einen wichtigen Beitrag zur akademischen Ausbildung des Nachwuchses leisten. Ihnen öffnen sich weitere akademische Optionen, wie beispielsweise ein anschließendes Master- bzw. Promotionsstudium. Mit einer hochschulischen Ausbildung erweitern sich Ihre beruflichen Perspektiven dahingehend im Bereich Forschung und Entwicklung, um z.B. als Lehrkraft für besondere Aufgaben oder Professor bzw. Professorin, tätig werden zu können. Der Bachelorabschluss ist EU-weit anerkannt und rechtskonform, d.h. Sie sind dazu berechtigt im EU-Ausland als Hebamme zu arbeiten.

    Zugangsvoraussetzungen

    Grundvoraussetzung für den Studiengang „Hebamme weiterqualifizierend (B.Sc.)“ ist ein erfolgreicher Abschluss der staatlichen Prüfung zur Hebamme / zum Entbindungspfleger. Als Nachweise sind erforderlich:

    • die Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Hebamme“,
    • das Abschlusszeugnis der Hebammenschule,
    • das (Fach-)Hochschulreifezeugnis (falls vorhanden),
    • eine deutsche Anerkennungsurkunde (nur bei im EU-Ausland erworbenen Abschlüssen) sowie
    • ein tabellarischer Lebenslauf

    Für den Fall, dass kein (Fach-)Abitur vorliegt, ist ein Hochschulzugang durch die Berufliche Qualifizierung möglich. Es gelten hierbei die Voraussetzungen nach §29 Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung – QualV). Zusätzlich muss an der Hochschule Landshut ein Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung absolviert werden. Sobald dieses Gespräch stattgefunden hat, erhalten Sie die für die Zulassung erforderliche Beratungsbestätigung.

    Anforderungsprofil

    Um ein Studium absolvieren zu können, muss man nicht nur die formalen Voraussetzungen erfüllen. Studieren bedeutet wissenschaftliches Lernen und (Er-)Forschen und erfordert ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Organisationsfähigkeit, Belastbarkeit, Motivation, Disziplin und analytischen Fähigkeiten. Neben den Vorlesungen, Übungen und Seminaren besteht der umfangreichere Teil des Studiums aus Eigenarbeit (Bearbeitung von Aufgaben, Projekten und wissenschaftlichen Texten etc.).

    Diese Eigenverantwortung ermöglicht aber wiederum auch, sich den Studienalltag selbst zu organisieren und eigene persönliche Schwerpunkte zu setzen, um so letztendlich unabhängig und selbstbestimmt lernen zu können. Darüber hinaus sollte das Lesen englischer (Fach-)Literatur für Sie eine zu bewältigende Herausforderung darstellen.

    Die Hochschule kennenlernen

    5.000 Studierende, 6 Fakultäten, mehr als 50 Studiengänge. Wir vermitteln und erforschen Zukunftskompetenzen, auf einem attraktiven Campus, bei höchster Lebensqualität. Seit 1978!
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    Häufig gestellte Fragen

    Es gilt zu unterscheiden, ob man sich für einen Bachelor- oder Masterstudiengang bewirbt. Des Weiteren gibt es einen Unterschied, ob das Bachelorstudium zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt (mit NC) ist. Weiterführend Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren findet man hier

    Für einzelne Studiengänge legt die Hochschule die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze fest. Aus den jeweils eingehenden Bewerbungen um einen Studienplatz in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden die Notenbesten aus verschiedenen Gruppen (Abitur, Fachabitur, Meister, Zweitstudium etc.) nach Bildung einer Rangliste zugelassen, bis die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze erreicht ist. Aus der Durchschnittsnote des zuletzt vergebenden Studienplatzes ergibt sich der NC (Numerus Clausus, Notenschnitt für die Zulassung) jedes Jahr neu. Erfahrungsgemäß schwankt der NC bei wenigen zu vergebenden Studienplätzen von Jahr zu Jahr recht stark und kann im Vorfeld der Zulassung nicht vorhergesagt werden. Es wird also nicht der zur Zulassung notwendige Notenschnitt vorab vorgegeben, sondern die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze.

    Je nachdem ob man etwas Ähnliches oder den selben Studiengang bereits woanders studiert hat, bewirbt man sich entweder für ein höheres Semester oder aber man beginnt einen neuen Studiengang im ersten Fachsemester. Bei einer Bewerbung für ein höheres Semester entscheiden insbesondere die anrechenbaren Prüfungsleistungen darüber, ob man zugelassen werden kann. Mehr Informationen hier.

    Sofern nachweislich bereits vergleichbare Kompetenzen erworben wurden –sei es durch berufliche Erfahrungen oder im Rahmen eines vorangehenden Studiums- kann man sich diese auf Antrag anrechnen bzw. anerkennen lassen. Der Antrag ist im Studierenden-Service-Zentrum einzureichen und wird anschließend von der zuständigen Prüfungskommission geprüft. Die Entscheidung wird einem nach ca. 2-3 Wochen mitgeteilt. Den Antrag findet man hier.

    Nachdem man sich im Bewerberportal registriert und die Unterlagen hochgeladen hat, wird man dort über den Bewerbungsfortschritt laufend informiert. Sollte etwas fehlen oder fehlerhaft sein, was zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen würde, bekommt man das dort auch angezeigt. Der Zulassungsbescheid steht dort dann auch zum Download bereit. Zum Bewerberportal geht es hier.

    Im Rahmen des Bewerbungsprozesses muss man im Falle der Annahme des Studienplatzangebots seine Krankenversicherung kontaktieren und diese darüber informieren, dass man beabsichtigt, ein Studium an der Hochschule Landshut zu beginnen. Die Krankenversicherung bestätigt daraufhin durch eine digitale Meldung direkt an uns, dass dort ein Krankenversicherungsschutz besteht. Wenn man privat krankenversichert ist, muss man eine gesetzliche Krankenkasse konsultieren und dort eine Befreiungsbestätigung in Auftrag geben. Auch diese wird uns digital gemeldet. Informationen zur Krankenversicherung während des Studiums findet man hier.

    Durch die Bezahlung des Studierendenwerksbeitrages, der vor Aufnahme des Studiums und dann einmal im Semester zu entrichten ist, erwirbt man ein Semesterticket. Dieses Semesterticket berechtigt zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Geltungsbereich des Landshuter Verkehrsverbunds (LAVV). Das Semesterticket ist auf dem Studierendenausweis aufgedruckt und ist unaufgefordert vor Fahrtantritt vorzuzeigen. Details findet man hier

    Den Studierendenausweis bekommt man vor Aufnahme des Studiums per Post zugeschickt. Mit dem Studierendenausweis bezahlt man beispielsweise in der Mensa oder nutzt die 24-Stunden-Bibliothek. Des Weiteren ist das Semesterticket auf dem Studierendenausweis aufgedruckt. Der Studierendenausweis muss nach erfolgter Rückmeldung für das Folgesemester neu validiert werden. Mehr dazu findet man hier.

    Für sämtliche Studiengänge, die nicht der Weiterbildungsakademie angehören, fallen grundsätzlich keine Studiengebühren an. Unabhängig davon muss einmal pro Semester der Studierendenwerksbeitrag entrichtet werden. Durch diesen Solidarbeitrag werden beispielsweise die Mensa oder die Wohnheime des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz finanziell mitunterstützt. Das Semesterticket ist darin ebenfalls enthalten. Weiterführende Infos hier

    Wir laden alle Studieninteressierten gerne zu unseren Infoveranstaltungen am Campus ein! Neben dem Studieninfotag, gibt es auch kleinere Online- und Präsenzangebote wie den Hochschul-Podcast oder den Bewerbertag u.v.m., bei denen man sich ausführlich über Studiengänge und die Hochschule Landshut informieren kann. Für persönliche Beratungsgespräche können jederzeit auch unsere Beratungsangebote genutzt werden. 

    Am Studienstart werden unsere Erstis herzlich willkommen geheißen und mit allen notwendigen Informationen versorgt. Sie bekommen eine Einführung in die Funktionsweise der Hochschul-Plattformen, den Vorlesungsplan, das Studium Generale und vieles mehr! 

    Das BAföG wird vom Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz verwaltet. Dieses befindet sich in Regensburg. Entweder man wendet sich direkt dorthin oder an die Zweig-Beratungsstelle des Studentenwerks N/O für BAföG im E-Gebäude

    Die Hochschule Landshut sowie das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz bietet den Studierenden in schwierigen Lebenslagen eine kostenfreie psychologische Beratung. Setzen Sie sich jederzeit gerne mit den Ansprechpersonen in Kontakt

    In der Hochschul-Jobbörse inserieren attraktive Unternehmen studienrelevante Stellenanzeigen wie Praktikumsstellen, Werkstudierendentätigkeiten oder Berufseinsteigerpositionen. Darüber hinaus bietet die Nebenjobbörse eine Vielzahl an Mini- und Ferienjobs zur Studienfinanzierung. 

    Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz verwaltet aktuell drei öffentliche Studierendenwohnheime in unmittelbarer Nähe zur Hochschule. Zusätzlich gibt es noch sechs weitere Wohnheime von privaten Trägern. Mehr Informationen hier.

    Informationen für Studierende

    Sollten Sie Fragen zum Studiengang haben, stehen Ihnen die Zentrale Studienberatung sowie die Studienfachberatung und die Fakultät jederzeit gerne zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auf Veranstaltungen, wie den Studieninformationstagen, den Schnuppertagen, usw., über den Studiengang informieren.

    Mehr erfahren

    Informationen für Schulen

    Sollten Sie als Schule bzw. mehrere Schulen Interesse an der Vorstellung des Studiengangs an Ihrer Schule bzw. im Verbund mit mehreren Schulen haben, so können Sie sich gerne an die Zentrale Studienfachberatung der Hochschule Landshut oder die Fakultät für Interdisziplinäre Studien wenden.

    Externer Lehrauftrag

    Sie haben Interesse an einem externen Lehrauftrag im Studiengang "Hebamme weiterqualifizierend (B.Sc.)" an der Hochschule Landshut?
    In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an Prof.in Anne Wiedermann (Anne.Wiedermann@haw-landshut.de) oder an Inga Bourdillon (inga.bourdillon@haw-landshut.de; 0871/506-682).
    Gerne nehmen wir Ihre Daten in Form eines kleinen Steckbriefs mit Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Lehr- bzw. Fachgebiet an und halten zeitnah Rücksprache mit Ihnen.

    Weitere Informationen für Studieninteressierte

    Sollten Sie Interesse am Studiengang haben, wenden Sie sich bei Fragen vor Studienantritt bitte an folgende Anlaufstellen:

    Prof. Anne Wiedermann

    Ansprechperson für bereits immatrikulierte Studierende