Kooperative Promotion
Kooperation zwischen Hochschule und Universität
Bisher war es die Regel, dass Promotionen an einer Hochschule immer in Kooperation mit einer Universität mit eigenem Promotionsrecht durchgeführt wurden. In diesem Konstrukt betreuen Professoren bzw. Professorinnen der jeweiligen Hochschule das Promotionsvorhaben und können auch (Zweit-)Gutachten übernehmen. Der Doktorgrad wird aber durch die kooperierende Universität verliehen.
Die Promovierenden werden dabei in der Promotionsliste der jeweiligen Universität geführt. In vielen Fällen können sie sich zusätzlich dazu auch einschreiben. Anforderungen an die Promotion sowie eventuell geforderte Weiterbildungsmaßnahmen geben die Promotionsordnungen der Universitäten vor. Kooperative Promotionen können entweder aufgrund von bilateralen Beziehungen zwischen Hochschule und Universität stattfinden oder aber auch im Rahmen einer Verbundpromotion.
Generelle Vorgehensweise
- Grober Themenvorschlag mit Zielsetzung und Forschungsidee
- Suche nach einer betreuenden Person an der Hochschule Landshut
- Dissertationsthema zusammen abstimmen
- Erarbeitung eines schriftlichen Exposés zusammen mit der betreuenden Person
- Betreuende Person an einer Universität finden
- Antrag auf Annahme bei der kooperierenden Universität stellen
- Bei positivem Bescheid auf Promotionsliste der kooperierenden Universität setzen lassen
- Nachweis über Eintragung auf Promotionsliste sowie Vorlage kooperative Promotion an das Landshut Graduate Center weiterleiten