Praxissemester
in den Bachelorstudiengängen an der Fakultät Soziale Arbeit
Das Praxissemester ist fester Bestandteil jedes Bachelorstudiengangs an der Fakultät Soziale Arbeit und umfasst mindestens 22 Wochen (in Vollzeit).
Abhängig vom jeweiligen Bachelorstudiengang werden im Praxissemester eigene Erfahrungen in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit bzw. der Kinder- und Jugendhilfe gesammelt und die bisher erlernte Theorie im Studium praktisch unter Anleitung angewendet. Im Rahmen von begleitenden Lehrveranstaltungen an der Hochschule werden diese Lernerfahrungen vertiefend reflektiert.
Die erfolgreiche Ableistung des Praxissemesters ist nicht nur für den Abschluss des Bachelorstudiums, sondern auch zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagoge oder Sozialpädagogin Grundvoraussetzung.
Mehr zur Staatlichen Anerkennung erfahrenFakultätsspezifische Voraussetzungen für das Praxissemester
Um das Praxissemester antreten zu können, muss laut geltender Studien- und Prüfungsordnung abhängig vom Studiengang eine bestimmte Mindestanzahl an ECTS-Punkten erreicht sein. Liegt die Mindestanzahl zum Praktikumsbeginn nicht vor, muss das Praxissemester zu einem späteren Zeitpunkt im Studium absolviert werden.
Bachelor Soziale Arbeit | 102 ECTS |
Bachelor Soziale Arbeit Dual mit vertiefter Praxis | 102 ECTS |
Bachelor Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe | 77 ECTS |
Bachelor Soziale Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe Dual mit vertiefter Praxis | 77 ECTS |
Damit ein Praktikum in einer sozialen Einrichtung genehmigt werden kann, müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllt sein. Diese beziehen sich auf die Praktikumsstelle, die Anleitung im Praxissemester und den Anleitungsprozess.
Das Praxisreferat berät und unterstützt Studierende bei der Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle sowie Einrichtungen und Träger bei der Umsetzung der Qualitätskriterien.
Der Praktikumsvertrag der Fakultät Soziale Arbeit ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben in dreifacher Ausführung (im Original) im Praxisreferat zur Überprüfung der Qualitätskriterien und Genehmigung des Praxissemesters bis spätestens zu folgenden Terminen abzugeben:
Praxissemester im Sommersemester | Abgabe bis spätestens 15. Dezember |
Praxissemester im Wintersemester | Abgabe bis spätestens 15. Juni |
Ein Praktikumsbeginn ohne genehmigten Praktikumsvertrag ist nicht möglich.
Um die Verknüpfung zu den begleitenden Lehrveranstaltungen während des Praxissemester gewährleisten zu können, ist der Praktikumsbeginn innerhalb folgender Zeiträume festzulegen
Praxissemester im Sommersemester | Praktikumsbeginn zwischen dem 01.03. - 15.03. |
Praxissemester im Wintersemester | Praktikumsbeginn zwischen dem 15.09. - 01.10. |
Begleitung während dem Praxissemester
Innerhalb der ersten vier Wochen ist von den Anleitungen und den Studierenden gemeinsam ein Individueller Ausbildungsplan zu erstellen und der Hochschule (Kleingruppenleitung) vorzulegen. Es werden darin die konkreten Aufgabenstellungen, Lerninhalte und Lernziele während des Praktikums benannt. Der Ausbildungsplan ist somit die Grundlage für die inhaltliche und methodische Gestaltung des Praxissemesters.
Eine intensive Begleitung während des Praktikums findet einerseits vor allem durch die Anleitung an der Praktikumsstelle statt (Begleitung durch den Arbeitsalltag, Reflexion innerhalb von regelmäßigen Anleitungsgesprächen) und andererseits durch die Hochschule. Während des Praktikums sind an der Hochschule zwei praxisbegleitende Seminare zu besuchen: Praxisbegleitende Kleingruppe (2 SWS) und Praxisbegleitendes Seminar (2 SWS). Die Anwesenheitszeiten an der Hochschule fließen in die wöchentliche Arbeitszeit mit ein.
Abschluss des Praxissemesters
Am Ende des Praktikums erstellt die Praxisstelle eine Beurteilung über den Verlauf des praktischen Studiensemesters.
Das fakultätseigene Bescheinigungsformular (Original) und die qualifizierte Beurteilung der Praxisstelle (in Kopie) sind im Praxisreferat abzugeben.
Abgabe Praktikumsunterlagen aus dem Wintersemester | bis spätestens 31. März |
Abgabe Praktikumsunterlagen aus dem Sommersemester | bis spätestens 15. Oktober |
Für ein erfolgreiches Studiensemester müssen am Ende des Praxissemesters folgende Bescheinigungen vorliegen:
- Bescheinigung und Beurteilung der Praktikumsstelle über die erfolgreiche Ableistung des Praktikums (persönliche Abgabe im Praxisreferat durch die Studierenden oder per Post)
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der praxisbegleitenden Kleingruppe
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an dem praxisbegleitenden Seminar
Informationen für Studierende
Das Praxissemester bietet die Möglichkeit für mindestens 22 Wochen Teil eines Teams in der Sozialen Arbeit zu werden und eigene praktische Erfahrungen zu sammeln.
Informationen für StudierendeInformationen für Praxisstellen
Das Praxissemester ist nur mit passenden sozialen Einrichtungen und engagierten Praxisanleitungen möglich. Das Praxisreferat unterstützt gerne bei der Vorbereitung und Durchführung eines Praxissemesters in der Sozialen Arbeit.
Informationen für Praxisstellen und Anleitungen